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Professor Karl Albrecht Schachtschneider nach der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde (Foto: einprozent.de)

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ geführte Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III nicht zur Entscheidung angenommen, sondern begründungslos zurückgewiesen. Der Verfahrensbevollmächtigte, der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, bezeichnet in einem Gespräch die Beschwerde als „historisches Dokument“: Das Gericht habe sich seiner „Befriedungsaufgabe verweigert“. Damit ist der mittelbare Zweck der Beschwerde erfüllt: „Die Möglichkeiten, schnell die notwendige Verwirklichung des Rechts zu erreichen, sind durch die Nichtentscheidung des Gerichts für die Bürger erschöpft.“

Das vollständige Interview mit Schachtschneider zur Lage nach dem Scheitern der Beschwerde können Sie hier lesen: http://www.sezession.de/53449/verfassungsbeschwerde-abgewiesen-gespraech-mit-schachtschneider-zur-lage.html

Die Bürgerinitiative „Ein Prozent“ folgert daraus, dass jede Möglichkeit des angemessenen Widerstands gegen die planlose Regierungspolitik und den schleichenden Staatsstreich ausgelotet werden muss. Der Gang zum Verfassungsgericht, mithin zur obersten Instanz, hat sich zwar als Sackgasse erwiesen, doch der Gang vor dieses Gericht war notwendig, um ihn als Sackgasse zu markieren.

Die Wahlbeobachter-Kampagne der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ unterstützt die demnächst anstehenden Landtagswahlen in drei Bundesländern als Stimmungs- und Ventilwahl und betrachtet der zu erwartenden Erfolg der AfD als einen weiteren wichtigen Baustein, ebenso wie die nunmehr gescheiterte Verfassungsbeschwerde.

Quelle: http://einprozent.de/?p=296

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