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Inge Rauscher (YouTube-Screenshot, Youtube Standard License)

Stellungnahme zu den jüngsten Erklärungen grüner EU-Parlamentarier

“Die Empörung über die jüngsten Äußerungen ‘grüner’ EU-Parlamentarier, die ein Verbot von Volksabstimmungen über EU-Themen forderten, ist heuchlerisch, da diese Forderung nur eine logische Folge der gesamten EU-Konstruktion an sich ist. Damit sind quasi alle ‘mitschuld’ an dieser Beseitigung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, die noch immer für die EU-Mitgliedschaft eintreten”, erklärt heute Inge Rauscher, Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Komitees (261.056 Volksbegehrens-Unterzeichner im letzten Juli).

Die “Grünen” machen damit jetzt auch öffentlich klar, was tiefer blickenden Beobachtern bereits vor dem EU-Beitritt Österreichs vor mehr als zwanzig Jahren bewußt wurde: es ist bei der EU nie um die propagandistisch behauptete Zusammenarbeit von Nationen gegangen, sondern um die irreversible Abschaffung der Nationalstaaten und damit die Entrechtung der sie bildenden Völker und Volksgruppen. Alle wichtigen Rechte sollen nur mehr von der EU-Zentralherrschaft verordnet und durchgesetzt werden (EU-Kommission, EU-Rat der Staats- und Regierungschefs, EU-Gerichtshof); dabei stehen nationale, verbindliche Volksabstimmungen – wie im Nicht-EU-Mitglied Schweiz – nur im Weg. Bekanntlich gehen inzwischen laut seriösen Studien über 80 % aller Gesetze und Verordnungen/Richtlinien von “Brüssel” aus; bei diesen haben schon die nationalen Parlamente nichts mitzureden, geschweige denn die Völker der Mitgliedsstaaten.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Kritik der “Grünen” und anderer politischer Lager (zB. der ÖVP) an der jüngsten Volksbefragung in den Niederlanden zu sehen, bei der sich über 61 % der Stimmbürger gegen die Annahme des Assoziationsvertrages der Ukraine mit der EU aussprachen. Die Bürger, die die politischen Auswirkungen solcher Verträge (Teil der Einkreisung Russlands und die damit verbundene gestiegene Kriegsgefahr) zu tragen haben, wie auch deren enorme Kosten, sollen demnach nicht einmal mehr gefragt werden dürfen!

“Wer also echte direkte Demokratie – wie in der Schweiz – auch für Österreich fordert, muss ehrlicherweise dazu sagen, dass dies nur bei einem Austritt aus der EU und der Wiedergewinnung der Eigenständigkeit der Republik Österreich Wirklichkeit werden kann. Alles andere ist eine grobe Täuschung der Bürger! Sobald der am 27.1.2016 im Parlament von der FPÖ gestellte und von insgesamt 47 Abgeordneten unterstützte Antrag auf VolksBEFRAGUNG über den Austritt Österreichs aus der EU eine Mehrheit im Parlament bekommt, ist der Weg dorthin für ganz Österreich auch realpolitisch machbar”, so Inge Rauscher abschließend.

Quelle: EU-Austritts-Volksbegehren/Inge Rauscher, www.eu-austritts-volksbegehren.at, via OTS/APA 11.04.2016

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