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Erika Steinbach, MdB (Quelle: https://www.cducsu.de/abgeordnete/erika-steinbach, Wikimedia CC 3.0)

Das deutsche Grundgesetz enthält eine in keiner anderen Demokratie zu findende Bestimmung: ein Recht auf Widerstand. In Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes heißt es, „gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.

Während viele Juristen die praktische Anwendung des Absatzes für völlig ausgeschlossen halten, drängt sich angesichts Euro-, Asyl- und auch Rechtsstaatskrise der Gedanke auf: Kann es sein, daß „diese Ordnung“ wenigstens in Teilen zu einer anderen mutiert und unser Bild des Abgeordneten gar nicht mehr stimmt?

Die CDU-Abgeordnete Erika Steinbach führt Fälle an, bei denen das Parlament von Kanzlerin Angela Merkel und dem Kabinett übergangen wurde; sie zieht den Schluß:

„Für nachfolgende Generationen ist erkennbar, daß das höchste parlamentarische Beschlußorgan des Landes mit seinen Mitgliedern in dieser für Deutschland elementaren Frage stillschweigend abgedankt hat.“

Weiterlesen: https://jungefreiheit.de/kultur/2016/landvoegte-halten-die-lage-ruhig/

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