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Das Pariser Abkommen wird häufig mit diesem Bild von Gruber und DeGasperi verbunden. In Wirklichkeit wurde dieses Foto 5 1/2 Jahre später in Rom aufgenommen, anlässlich der Unterzeichnung des italienisch-österreichischen Kulturabkommens. Von der Unterzeichnung des Pariser Abkommens gibt es keine Bilder.<br /> (Bildquelle: www.provinz.bz.it/pariservertrag)

Wie es vor 70 Jahren in Paris zum Gruber-DeGasperi-Abkommen kam

Von Reynke de Vos

Ein dies- und jenseits des Alpenhauptkamms mit Genugtuung und Freude, aber auch mit Leid, Schmerz und Verzicht verbundener Gedenktag wirft seine Schatten voraus. Mit feierlichem Brimborium begeht man am 5. September den 70. Jahrestag des Gruber-DeGasperi-Abkommens auf Schloss Sigmundskron im Überetsch. Dort werden die im Gefolge des österreichischen Außenministers Sebastian Kurz und seines italienischen Pendants Paolo Gentiloni zusammenkommenden Vertreter der politischen Klasse aus Wien und Rom sowie Innsbruck, Bozen und Trient einander in gutnachbarlicher Beweihräucherung übertreffen.

Im Pariser Vorort Saint-Germain-en-Laye, wo man 1919 auch Österreich ein Friedensdiktat auferlegte, aufgrund dessen Südtirol an Italien fiel, war die Selbstbestimmung entgegen dem Vorhaben des amerikanischen Präsidenten Wilson ebenso verweigert worden wie von den alliierten Siegermächten aufs Neue nach Ende des Zweiten Weltkriegs, wofür das Abkommen vom 5. September 1946 als eine Art „Ersatzlösung“ galt. Was es hervorrief, ist unter Parteien zwischen Wien, Innsbruck und Bozen je nach politischer Couleur respektive „regierender“ oder „opponierender“ Stellung wie unter Historikern und deren jeweiligem „erkenntnisleitenden Interesse“ höchst umstritten.

Die auf Sigmundskron Champagnisierenden werden Elogen auf die angebliche „Magna Charta für Südtirol“ anstimmen. Für andere war und ist der Vertrag – wie für Bruno Kreisky, der einst als Wiener Außenminister die Südtirol-Frage vor die Vereinten Nationen (UN) trug – ein „einmaliges Dokument österreichischer Schwäche”; gleichwohl haben sie sich damit arrangiert. Wieder andere jedoch eracht(et)en neben Inhalt und Folgen des Vertrags vor allem dessen Zustandekommen als „Verrat an den Südtirolern“.

Wien verlangt die Selbstbestimmung

Wie war es dazu gekommen? Karl Gruber, Tiroler Landeshauptmann und Außenamtsstaatssekretär in der provisorischen österreichischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner, hatte am 21. August 1945 in gleichlautenden Telegrammen an den amerikanischen Präsidenten Harry S. Truman und dessen Außenminister James F. Byrnes, an den britischen Außenminister Ernest Bevin, an Charles de Gaulle, Chef der provisorischen Regierung Frankreichs, und dessen Außenminister Georges Bidault sowie an den sowjetischen Generalissmus Iossif Stalin und dessen Außenminister Wjatscheslaw Molotow um „Wiederherstellung der Freiheit für Südtirol” sowie „Vorbereitung einer Volksabstimmung“ zwischen Brenner und Salurner Klause und um „Zulassung einer österreichischen Delegation“ zu den für Paris anberaumten Friedens(vertrags)verhandlungen ersucht.

Die Regierung Renner legte sich am 5. September per Kabinettsratsbeschluss auf die Forderung nach Selbstbestimmung für Südtirol fest. Sie richtete ein Memorandum an die Londoner Außenministerkonferenz, in welchem sie die „Rückgliederung Südtirols“ forderte. Doch schon in London, wo es seit 11. September primär um die Behandlung des Friedenschlusses mit Italien sowie um Friedensverträge mit Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland ging, legten sich die Minister indes bereits am 14. September 1945 „provisorisch“ auf die Beibehaltung der Brennergrenze fest.

Rom forciert seine Ansprüche

Von alldem wusste man jedoch weder in Wien und Innsbruck noch in Bozen etwas. Wohl aber in Rom, von Nicolò Carandini, dem italienischen Gesandten in London, davon in Kenntnis gesetzt. Daher bemühte sich Italien um die Forcierung seiner Interessen und Ziele. Dem auf Täuschung zielenden „Beweis guten Willens“ unter Hinweis des amtierenden Außenministers Alcide DeGasperis auf die dem von ethnischen Franzosen bewohnten Aostatal gewährte „weitgehende Autonomie“ vom 24. August diente ein am 27. Oktober erlassenes Gesetzesdekret (Nr. 755), mit dem „deutsche Schulen in Südtirol genehmigt“ wurden. Am 4. November sprach DeGasperi in Mailand von der „Notwendigkeit der Brennergrenze für die Entwicklung und Verteidigung Italiens“. Und in einem am 7. Dezember in der in Bozen erscheinenden Zeitung „Alto Adige“ veröffentlichten „Offenen Brief“ des Präfekten Bruno De Angelis, eines vormaligen Faschisten, an die Führung der Südtiroler Volkspartei (SVP) hieß es, Rom sei der Auffassung, dass die Südtirolfrage mittels Erlass eines Autonomiegesetzes gelöst werden sollte. Sozusagen als Kontrapunkt zur österreichischen Note an den Alliierten Rat richtete DeGasperi zu Jahresbeginn 1946 an die in Rom akkreditierten Botschafter eine Note, in welcher er am Verbleib Südtirols bei Italien festhielt, zumal es „unentbehrliches Hinterland für die Industrie der Po-Ebene” sei.

Gruber, nach der infolge Nationalratswahl vom 25. November 1945 (ÖVP 85, SPÖ 76, KPÖ 4 Sitze) gebildeten ersten regulären Regierung unter Kanzler Leopold Figl (ÖVP) nunmehr auch formell Außenminister, schlug daraufhin vor, offene wirtschaftliche Fragen bezüglich Südtirol „durch eine österreichisch-italienische Treuhandgesellschaft klären und lösen zu lassen“. Am 21. Januar 1946 ließ er dem Alliierten Rat ein Memorandum zukommen, worin er für den Fall der Rückgliederung Südtirols anbot: Verbleib der Wasserkräfte bei Italien und deren Nutzung durch österreichisch-italienische Gesellschaften; freie Wahl der Staatsbürgerschaft für die in Südtirol lebenden Italiener bei privilegierten Sonderstatus hinsichtlich Sprache und Kultur; Unterstellung Südtirols unter UN-Schutz der Vereinten Nationen; Gewährung einer Freihafenzone für Italien an der Donau. Daraufhin bekundete William B. Mack, Vertreter des britischen Foreign Office in Wien, Grubers Memorandum sei „ein großzügiger und staatsmännischer Beitrag zur Lösung des Problems“.

Bevin: Italien wichtiger als Österreich

Wiewohl in London durchaus Sympathie für eine Rückgliederung Südtirols an Österreich bestand, ließ Außenminister Bevin (Labour Party) im Unterhaus keinen Zweifel daran, dass wegen der Entwicklung hin zum „Eisernen Vorhang“, der sich, wie Winston Churchill (Tories) in einer Rede dargelegt hatte, „von der Ostsee bis Triest über Europa gelegt“ habe, Italien für den Westen wichtiger sei als Österreich. Daher könne es bis auf kleinere Berichtigungen keine Grenzänderungen geben.

Weder die an Kanzler Leopold Figl am 22. April in Innsbruck während einer Großkundgebung übergebenen und später nach Paris weitergereichten 155 000 Unterschriften von Südtirolern für die Wiedervereinigung Tirols, noch die Forderung nach Gewährung der Selbstbestimmung, wie sie auf Kundgebungen in Innichen, Brixen, Bozen und Meran sowie in Innsbruck, Salzburg und Wien erhoben worden waren, konnten die Alliierten dazu bewegen, wenigstens eine – selbst auch vom Amerikaner Byrnes ins Spiel gebrachte, aber von Molotow abgelehnte – Kommission zur Ergründung der Verhältnisse zu entsenden.

Wenngleich er offiziell für Selbstbestimmung und Rückgliederung des südlichen Tiroler Landesteils eintrat, überreichte Gruber offenbar unter dem Eindruck, der Inhalt könne unter dem Rubrum „kleinere Grenzberichtigungen“ Wirkung entfalten, am 12. April ein geheimes, namentlich nicht gezeichnetes Memorandum an Mack. Im Wesentlichen sollte gemäß dem darin enthaltenen Vorschlag Südtirol einschließlich der Stadt Bozen – aber ohne deren während des Faschismus aus dem Boden gestampfter Industriezone und erhebliche Teilen des Südtiroler Unterlands – zu Österreich kommen. Doch dies fand ebensowenig Gehör wie seine später angebotene (formell in eine Regierungsnote gekleidete) „Pustertal-Lösung“; wiewohl Mack bekundet hatte, Bevin sei bereit, Österreich zu unterstützen, sofern es Anspruch auf das Pustertal erhebe. Und am 11. Mai hatte Norbert Bischoff, Österreichs Gesandter in Paris, eine an die tagende Vier-Mächte-Außenministerkonferenz gerichtete Note der Wiener Regierung übergeben, in der die Rückgliederung des Pustertals, des oberen Eisacktals und der Stadt Brixen als „kleinere Grenzberichtigung” mit der Begründung der Wiederherstellung einer direkten Eisenbahnverbindung zwischen Nord- und Osttirol verlangt wurde.

Herbe Enttäuschung und Vorbehalte gegen Grubers Politik

Doch am 30. April bestätigten Bidault, Byrnes, Bevin und Molotow den schon am 14. September 1945 gefassten Beschluss, „keine größeren Grenzveränderungen zwischen Österreich und Italien vorzunehmen“. Und tags darauf bekräftigten sie die damalige Festlegung, wonach Südtirol bei Italien bleibe.

Die Bekanntgabe bewirkte in Tirol einen allgemeinen fünfstündigen Proteststreik sowie Demonstrationen; auch in Bozen, Meran und Brixen kam es zu Protestkundgebungen. Sämtliche Glocken Tirols läuteten zum Zeichen der Trauer. In Wien demonstrierten mehr als 100 000 Menschen für die Selbstbestimmung der Südtiroler und die Rückkehr des Landesteils zu Österreich.
Auf einer Besprechung von Vertretern Nord- und Südtirols am 10. Juni in Innsbruck kamen massive Vorbehalte gegen die Politik des Außenministers zum Ausdruck. So warf der stellvertretende Landesregierungschef Franz Hüttenberger (SPÖ) „den für Österreichs Außenpolitik verantwortlichen Männern“ vor, sie hätten „in der Behandlung des Problems Ungeschicklichkeiten begangen, welche die gerechte Sache Südtirols ungünstig beeinflussen”. In der zwischen 15. Juni und 12. Juli zu Paris fortgesetzten Vier Mächte-Außenministerkonferenz wurde Österreichs Anspruch auf Südtirol neuerdings abgelehnt.

Wenngleich die SVP in einem Telegramm vom 17. Juli an das britische Oberhaus den Anspruch auf Selbstbestimmung erhob und bat, die Südtiroler dabei zu unterstützen, erklärten sich Obmann Erich Amonn und Generalsekretär Josef Raffeiner gegenüber dem Bozner Präfekten Silvio Innocenti zur Mitarbeit in der Autonomiefrage bereit. Gruber ließ indes DeGasperi über Roberto Gaja, den italienischen Botschaftssekretär in Wien, wissen, er sei zu einem „Gespräch über freundschaftliche Beziehungen und der Zusammenarbeit” bereit, woraufhin DeGasperi am 20. Juli via Gaja mitteilen ließ, er sei damit einverstanden, sofern territoriale Fragen nicht zur Diskussion stünden.

Im Pariser Palais Luxembourg hatte am 15. Juli die Friedenskonferenz begonnen; sie dauerte bis 15. Oktober 1946. Der Konferenz lagen die Entwürfe des Rates der Außenminister der Großen Vier respektive der von ihnen beauftragten Stellvertreter zu den Friedensverträgen mit Italien, Finnland, Bulgarien, Rumänien und Ungarn sowie noch nicht geklärte Fragen vor. Den insgesamt 21 Delegationen wurden vier Memoranden unterbreitet, in denen eine Volksabstimmung über die Zukunft Südtirols verlangt wurde: von der österreichischen Bundesregierung; ein vom SVP-Obmann Ammon und dem Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Südtirols, Lorenz Unterkircher sowie vier Südtiroler Mitgliedern des letzten gewählten italienischen Parlaments und sieben Mitgliedern des letzten gewählten Südtiroler Landtags unterzeichnetes; ein drittes von Vertretern der Ladiner; schließlich das vierte vom Brixner Fürstbischof Johannes Geisler.
Die SVP hatte einer – offiziell nicht zugelassenen – Südtiroler Delegation (Friedl Volgger, Otto von Guggenberg und Hans Schoefl) als Vorgabe aufgetragen: Falls kein Plebiszit durchsetzbar sei, möge man entweder auf eine „Liechtenstein-Lösung“ oder auf ein „Südtirol unter internationaler Kontrolle“ oder auf eine „Autonomie“ (allerdings nur unter den Bedingungen einer internationalen Garantie und ausschließlich für die Provinz Bozen) hinwirken.

Es geht nur noch um Autonomie

De Gasperi trat am 10. August vor die Friedenskonferenz und erklärte, hinsichtlich des „Alto Adige“ werde eine „weitreichende Autonomie vorbereitet“, und die Vertreter Südtirols hätten einer „Regionalautonomie bereits zugestimmt“, was die SVP vehement bestritt. Nach dem Beschluss zur Anhörung Österreichs – wogegen die Sowjetunion, Weißrussland, die Ukraine, Polen, Jugoslawien und die Tschechoslowakei stimmten – reiste auch Gruber nach Paris und vertrat am 21. August in seiner (zusammen mit Figl ausgearbeiteten) Rede vor der Vollversammlung den bekannten Standpunkt Wiens. Auch das am 25. August vorgelegte Südtirol-Memorandum Österreichs führte letztlich nicht zu einer Änderung der Alliierten-Position, Südtirol bei Italien zu belassen.

Im weiteren Fortgang der Ereignisse stand infolgedessen nurmehr die Autonomie-Frage im Mittelpunkt aller Überlegungen. Nach einer Unterredung mit Carandini sowie mit Bidault verlangte Gruber von den Südtiroler Delegierten, sie sollten ihm ihre Autonomie-Vorstellungen unterbreiten. Volgger, von Guggenberg und Schoefl brachten am 26. August ihr Missfallen zum Ausdruck, dass in dem von Gruber dem Generalsekretariat der Konferenz überreichten neuen Memorandum der österreichischen Regierung lediglich „eine Verwaltungsautonomie, wie sie Italien den Aostanern gewährt“, verlangt worden sei. Damit habe Gruber „vorzeitig alle Karten aufgedeckt”, und es werde „offenkundig, wie weit nachzugeben die österreichische Regierung bereit“ sei. Das Heranziehen der Aostatal-Autonomie als Muster kritisierten sie als „verunglückt und gefährlich“.

Dessen ungeachtet deutete Gruber gegenüber Carandini die Bereitschaft an, Innocentis Vorschläge zur Grundlage für eine Autonomieregelung zu machen; dies allerdings nur unter der Bedingung, dass sie in einigen Punkten modifiziert würden. Doch auf die von Österreich gewünschte „eindeutige territoriale Abgrenzung des autonomen Gebiets“ ließ sich DeGasperi gar nicht erst ein. Als Carandini mit dessen unveränderlichen Instruktionen am 1. September nach Paris zurückgekehrt war, kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Gruber und der Südtiroler Delegation. Diese nannte den von Carandini überbrachten Vorschlag DeGasperis ungenügend und wies ihn glatt zurück.

Nachdem Gruber die Bereitschaft bekundet hatte, die Frage der Nennung des territorialen Geltungsbereichs der Autonomie offenzulassen und keine Formel zu verlangen, die das autonome Gebiet unbedingt auf die Provinz Bozen beschränkte und Carandini dies ebenso absichtsverschleiernd zusagte, war der Weg für die Unterzeichnung der Vereinbarung am 5. September 1946 in der italienischen Gesandtschaft zu Paris geebnet. Wider sein Versprechen, die Südtiroler vor Änderungen zu hören, nutzte DeGasperi später just die von ihm reklamierte und von Gruber zugestandene Unbestimmtheit der territorialen Geltung schamlos zugunsten der erst noch zu schaffenden Region Trentino-Alto Adige (Autonomiestatut vom 29. Januar; inkraftgetreten am 14. März 1948) aus. Weshalb das Abkommen in der Folge für fortdauerndes Misstrauen und absolut gerechtfertigte Auflehnung in Südtirol sorgte.

Erst nach zahlreichen Anschlägen, Kreiskys UN-Vorstoß 1960, welchem in den „Bomben-Jahren“ Leid und Tod, massive Vergeltungsmaßnahmen und Menschenrechtsverletzungen von Seiten Italiens folgten, kam es in der Folge langwieriger, zäher Verhandlungen im Dreieck Wien-Bozen-Rom zum Autonomie-Paket von 1969, welches ins Zweite Statut von 1972 mündete. Und aufgrund römischen Finassierens sollte es schließlich weitere zwanzig Jahre dauern, bis am 11. Juni 1992 mit der österreichisch-italienischen Streitbeilegungserklärung vor den UN der Südtirol-Konflikt im völkerrechtlichen Sinne für beendet erachtet werden konnte. Das und die durchaus positive Entwicklung Südtirols – vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet – ändert nichts daran, dass die größte Ungerechtigkeit gegenüber den Südtirolern seit 1918/19 fortbesteht, solange ihnen nicht Gelegenheit zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechts gegeben ist.

Unter Historikern ist man sich zwar weitgehend einig, dass die Selbstbestimmung 1946 aufgrund der damaligen Lage und sich herausbildenden Interessengegensätze nicht erreichbar war. Es darf aber auch durchaus als Opinio communis gelten, was Michael Gehler (Hildesheim, früher Innsbruck) aufgrund seiner Forschungsergebnisse einmal so ausdrückte: Es wäre mehr zu holen gewesen, „Gruber hat sich viel zu schnell auf Kompromisse eingelassen; bei einer besseren Verhandlungsführung wäre durch die unablässige Forderung nach einer Volksabstimmung eine echte Autonomie im Sinne einer inneren Selbstbestimmung möglich gewesen.“

Eine „echte Autonomie“ kann die existierende, von der Rom seitdem immer wieder Scheibchen abschnitt, kaum genannt werden. Und wenn die Südtiroler nicht aufpassen, führt der von der „ewigen Regierungspartei“ SVP auf Wunsch ihres italienischen Koalitionspartners PD (Partito Democratico) eingesetzte Autonomie-Konvent – sozusagen als „Erfüllungsgehilfin“ für die von der Regierung Renzi (PD) vorangetriebene, auf Stärkung des Zentralstaats hinauslaufende Verfassungsreform – hinter die mühsam erkämpften Errungenschaften des Zweiten Statuts von 1972 zurück. Horribile dictu!

Anhang: Pariser-Vertrag_1946

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