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Einer unbekannten Anzahl von Geschäftsleuten flatterte dieser Tage ein Fax der Berliner Kanzlei Schmidt ins Haus. Der Schreiber fordert 950 Euro und eine Unterlassungs­erklärung. Die Unternehmer hätten angeblich einen Erotikfilm heruntergeladen und Urheberrechte verletzt. Es handelt sich allerdings um einen groß angelegten Betrugsversuch, denn die Kanzlei Jörg Schmidt existiert gar nicht.

Das Bundeskriminalamt rät, nicht zu reagieren. Kei­nesfalls sollte der geforderte Betrag bezahlt oder die Un­terlassungserklärung retour­niert werden. Wer bereits die Zahlung geleistet hat, sollte bei der eigenen Bank eine Rückforderung einleiten.

Vgl. auch: https://www.rak-berlin.de/rak-berlin/aktuelles/2016/220916_warnung.php

Um weiteren Mißbrauch vorzubeugen, veröffentlicht “Unser Mitteleuropa” exklusiv Faxkopien des Forderungsschreibens und der “Unterlassungerklärung”:001_800px

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