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Eine alleinerziehende Mutter aus Brandenburg soll sechs Monate ins Gefängnis, weil sie ihren Rundfunkbeitrag nicht zahlen will. Der Haftbefehl sei im August erlassen worden, bestätigte die Direktorin des Amtsgerichts Brandenburg/Havel, Adelheid von Lessen, am 20.10.2016 der Deutschen Presseagentur DPA. Zuvor hatte die “Tageszeitung” (TAZ) am 19.10.2016 über den Fall berichtet.

Gegen diesen Haftbefehl habe die 43jährige sofort Beschwerde eingelegt, der aber vom Gericht zurückgewiesen worden sei, berichtete von Lessen. Nach einem erneuten Widerspruch sei die Akte auf dem Weg zum Landgericht Potsdam, das nun über den Haftbefehl entscheiden soll.

“Wir haben den Titel gegen die säumige Beitragszahlerin, zuständig für die Vollstreckung ist aber das Amt Beetzsee”, sagte Volker Schreck, Sprecher des RBB über den Fall der 43jährigen. “Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben wir keinen Einfluss.” Konkret geht es nach Angaben der Frau um 309,26 Euro für das Jahr 2013.

Die 43jährige aus der Nähe von Brandenburg an der Havel arbeitet als Clown und hat nach eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen: “Ich höre weder Radio, noch schaue ich Fernsehen”, sagte sie.

Weiterlesen: https://de.nachrichten.yahoo.com/rundfunkgeb%C3%BChren-verweigert-alleinerziehende-soll-in-haft-131817733–finance.html

Anmerkung:

Was ist das bloß für ein Staat, wo einerseits Mörder und Vergewaltiger und gewaltbereite Islamisten völlig frei herumlaufen, wo man ehemaligen Terroristen sogar einen Arbeitsplatz anbietet, andererseits jedoch säumige Beitragszahler wegen läppischer 309,- Euro (!) für sechs Monate in den Knast gehen sollen? Wo bleibt hier das Augenmaß? Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Und wo bleibt hier vor allem die Verhältnismäßigkeit?

Wenn Banken Mist bauen, und Milliarden verplempern/verspekulieren/verzocken, passiert gar nichts bzw. nicht viel, bzw. werden sie eventuell vom Staat gerettet. Wenn jedoch 309,- Euro an Gebühren nicht bezahlt werden, soll man ins Gefängnis gehen?

Weitere Anmerkung:

Durch die Neuregelung der GEZ-Gebühr fühlen sich viele Firmen in Deutschland schlechter gestellt und benachteiligt. Sie sollen nun ein Vielfaches der früheren ursprünglichen GEZ-Gebühr bezahlen. Sie gehen dagegen gerichtlich vor. Zu den „GEZ-Verweigerern“ gehören unter anderem die Drogeriemarktkette Rossmann sowie der Autovermieter Sixt. Im Gegensatz zu Einzelpersonen und armen Hartz-IV-Empfängern verfügen diese Firmen über eigene Rechtsanwälte sowie über ein etwas größeres Budget („Kampfkasse“) und haben auch einen viel längeren Atmen als Einzelpersonen…

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