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"So wahr mir Gott helfe" - Norbert Hofer vor seinem neuen Wahlkampfplakat; am Revers trägt er das Kreuz des Europäischen St.-Georgsordens (ein Orden des Hauses Habsburg-Lothringen), dessen Ehrenritter er ist

Der FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer hat am vergangenen Freitag seine neuen Wahlkampfplakate für die Stichwahl am 4. Dezember präsentiert. Hofer wirbt darauf mit den Worten “In eurem Sinne entscheiden” und dem Nachsatz “So wahr mir Gott helfe” um die Gunst der Wähler.

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Laut FPÖ-Generalsektretär und Wahlkampfmanager Herbert Kickl werde Hofer im Falle seiner Angelobung den Zusatz “So wahr mir Gott helfe” auch bei der Gelöbnisformel verwenden. Die Berufung auf Gott sei eine “starke Verankerung in einem Wertesystem der christlich-abendländischen Kultur”, so Kickl. Hofers Bekenntnis, ein christlicher Mensch zu sein, unterscheide ihn auch von seinem Rivalen Van der Bellen.

Weiterlesen: http://www.krone.at/oesterreich/neue-hofer-wahlplakate-so-wahr-mir-gott-helfe-rennen-um-hofburg-story-535563

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Zu der geplanten Plakatserie Hofers erfolgte am 24. Oktober eine ungewöhnliche Stellungnahme der Evangelischen Kirchen in Österreich unter dem Titel:

„Gott lässt sich nicht für politische Zwecke instrumentalisieren“

Die Unterzeichneten Dr. Michael Bünker (Bischof, Evangelische Kirche A.B.), Mag. Thomas Hennefeld (Landessuperintendent, Evangelische Kirche H.B.) und Stefan Schröckenfuchs (Superintendent, Evangelisch-methodistische Kirche) führen in ihrer Stellungnahme aus:

Wir bekennen uns zu einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft und achten die Demokratie als hohes Gut. Ein wesentlicher Bestandteil sind Wahlen. Jede wahlberechtigte Person hat die Freiheit, sich zu entscheiden, wem sie ihre Stimme gibt. Zur Demokratie gehört auch die Wahlwerbung, mit der Wahlwerbende über ihre Positionen informieren können.

Selbstverständlich ist es auch ein gutes Recht eines jeden Christenmenschen, sich öffentlich zum Glauben zu bekennen und sich mit der Bitte um Hilfe an Gott zu wenden. Wir lehnen es jedoch ab, Gott für Wahlkampagnen zu bemühen (wie dies in der aktuellen Wahlkampagne des Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer geschieht). Gott lässt sich nicht für eigene Absichten oder politische Zwecke instrumentalisieren. Dies ist gemeint, wenn es im Gebot der Bibel heißt: „Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen, denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.“

Wir erinnern daran, dass Gott nach christlichem Verständnis jener Gott ist, wie er sich in der Bibel offenbart. Dieser Gott der Bibel ist kein „christlich-abendländischer“, sondern ein universaler Gott, der Partei ergreift für die Schwachen, Armen und Notleidenden. Aus diesem Gottesverständnis resultieren der Einsatz und eine besondere Verantwortung auch für alle Schwachen in der heutigen Gesellschaft. Dazu zählen heute ganz besonders auch Flüchtlinge und Fremde.

Gott für die eigenen politischen Interessen einzuspannen und ihn in Verbindung mit dem Hinweis auf das christliche Abendland zumindest indirekt als Kampfansage gegen andere Religionen und Kulturen einzusetzen, erachten wir als Missbrauch seines Namens und der Religion.

Quelle: https://evang-43ea.kxcdn.com/wp-content/uploads/2015/06/161024_EvangelischeKIrchen_Plakate_NHofer.pdf

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Eine geharnischte Antwort auf diese Aussendung erfolgte noch am selben Tag durch einen unserer Leser, Dr.jur. Gerhard Staudinger (Wien):

Sehr geehrte Herren!

Betreffend ihre Stellungnahme „Gott lässt sich nicht für politische Zwecke instrumentalisieren“, möchte ich ihnen empfehlen, sich doch zuvor gewisse Grundkenntnisse der Bundesverfassung anzueignen, ehe sie sich dazu zu Worte melden.

Ihre dargelegte Ansicht widerspricht dem Bundes-Verfassungsgesetz, sodaß immerhin der dringende Verdacht besteht, daß die evangelischen Kirchen bereits den Boden der Verfassung verlassen haben.

Nach Artikel 62 (1) B-VG hat der Bundespräsident bei Amtsantritt ein Gelöbnis abzulegen, wobei Absatz zwei ausdrücklich regelt, daß die „Beifügung einer religiösen Beteuerung zulässig“ ist.

Wenn nun Wahlwerber Hofer ankündigt, von diesem, seinem verfassungsrechtlich garantierten Recht Gebrauch machen zu wollen, dann läßt ihre Kritik befürchten, daß sie zwar Hofer nennen, in Wahrheit aber die Verfassung meinen.

Ihre weiteren theologischen Auslassungen sind als innere Angelegenheit ihrer Kirchen nicht von Belang.

Mein guter Rat: erst denken, dann schreiben!

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Mal sehen, ob sich die Hüter des evangelischen Glaubens in einen weiteren juristischen Diskurs einlassen werden. Zur Popularisierung des Wahlkampfes von Norbert Hofer haben sie jedenfalls – wohl eher ungewollt – bereits durch ihre “Stellungnahme” ungemein beigetragen…

Vgl. auch unseren Beitrag Donald Trump: GOD WILL IT !

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