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fotoquelle: hvg.hu

Die große ungarische Oppositionspartei Jobbik will den gescheiterten Verfassungsänderungsantrag der Regierungspartei (“Unser Mitteleuropa” berichtete darüber) erneut dem Parlament vorlegen, aber diesmal um einen Satz ergänzt, der das Verbot der sog. “Residenzanleihen” enthält. Mit diesen speziell für die Vermittler im grauen Bereich äußerst lukrativen Anleihen warb die ungarische Regierung bisher um reiche Zuwanderer und hat nach Ansicht der Jobbik damit auch steckbrieflich gesuchten Terrorverdächtigen das Niederlassungsrecht in Ungarn und somit in der EU ermöglicht. Diese Konstruktion ist vornehmlich an den Namen von Orbán-Intimus Antal Rogán geknüpft; die Abwicklung erfolgt über off-shore Firmen, deren Gebarungen äußerst intransparent sind.

Die ungarische Tageszeitung Magyar Nemzet schreibt dazu: Jobbik versucht Fidesz mit den eigenen Waffen zu schlagen. Laut der Zeitung vorliegenden Informationen will die Oppositionspartei in paar Tagen denselben Verfassungsänderungsvorschlag dem Parlament vorlegen, den zuvor bereits Viktor Orbán vorgelegt hatte, der aber am vergangenen Dienstag mangels Unterstützung der Opposition an der Zweidrittelhürde im Parlament scheiterte. Mit “Opposition” ist hier spezifisch die Jobbik gemeint, da die linken Oppositionsparteien Orbán grundsätzlich die Unterstützung versagten.

Der Text soll wortwörtlich mit dem früheren Antrag des Regierungschefs identisch sein, doch um jenen Satz ergänzt werden, der bei der Vorabstimmung von den Regierungsparteien Fidesz und KDNP bereits akzeptiert worden war, jedoch im endgültigen Verfassungsänderungsantrag fehlte: nämlich das Verbot der von der gesamten Opposition kritisierten “Residenzanleihen”. Das Verbot soll derart formuliert werden, dass ein Antrag auf Aufenthaltstitel durch einen Nicht-EU-Bürger „nicht mit materiellen Gegenleistungen verbunden sein darf, welche die Gewährung des Aufenthaltstitels ermöglichen.”

Quelle: http://m.hvg.hu/itthon/ 20161112_Csunyan_kinos_ helyzetbe_hozna_a_Jobbik_a_ Fideszt


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