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Der Justizausschuss des ungarischen Parlaments (Foto: alfahir.hu)

Über den Verfassungsänderungsvorschlag der Jobbik wurde nicht verhandelt

Der Justizausschuss des ungarischen Parlaments hat am Montag den Vorschlag der Jobbik zu einer Verfassungsänderung nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Das von György Rubovszky von der kleineren Regierungspartei KDNP geführte Gremium hat die Sache jedoch vorerst nur hinausgezögert, d.h. eine Annahme der Verfassungsänderung, die ja bekanntlich das Problem der von der EU geplanten verpflichtenden Umsiedlung von Migranten endgültig legistisch regeln soll, steht noch aus.

Dr. Gábor Staudt von der großen ungarischen Oppositionspartei Jobbik hatte den Verfassungsänderungsvorschlag seiner Partei am Montag dem Justizausschuss als Tagesordnungspunkt vorgeschlagen. Der Ausschuss hatte aber die Aufnahme des Jobbik-Vorschlags auf die Tagesordnung mit der Mehrheit von acht Stimmen der Regierungsparteien gegen drei Stimmen (zwei Jobbik-Abgeordnete und ein unabhängiger Abgeordneter) abgelehnt.

In der Diskussion machte Gábor Staudt darauf aufmerksam, dass es in Interesse aller läge, zu den sog. “Residenzanleihen” nein zu sagen, die Nicht-EU-Bürgern den Erwerb eines Aufenthaltstitels in Ungarn und somit in der EU gegen Zeichnung einer ungarischen Regierungsanleihe ermöglichen. Staudt bezeichnete diese Anleihen anhand eines bekannt gewordenen Falls (“Unser Mitteleuropa” berichtete darüber mehrmals) als „Terroristenanleihen“ und meinte, die Politiker der Regierungspartei müssen „zwischen Heimat und Geld“ wählen.

Der Jobbik-Abgeordnete István Apáti, ebenfalls Mitglied des Justizausschusses, wies darauf hin, dass die Immigration zwar eines der wichtigsten Themen der Orbán-Regierung in den vergangenen anderthalb Jahren gewesen sei, fragte sich aber, „ob dieses Thema nicht genau so ein Lügenprodukt wie das bürgerliche Ungarn“ sei. Er kritisierte, dass die Politiker der Regierungspartei mit der Ablehnung des Jobbik-Vorschlages lediglich die Beute gewisser Profiteure sicherten und wies in diesem Zusammenhang auf die Beziehung zwischen dem “Residenzanleihen”-Programm der Regierung und Orbán-Intimus Antal Rogán hin.

Die Jobbik-Abgeordneten István Apáti (links) und Dr. Gábor Staudt im Justizausschuss des ungarischen Parlaments (Foto: alfahir.hu)
Die Jobbik-Abgeordneten István Apáti (links) und Dr. Gábor Staudt im Justizausschuss des ungarischen Parlaments (Foto: alfahir.hu)

Die Jobbik will versuchen, ihren Vorschlag der gleichzeitigen Ablehnung von EU-Flüchtlingsquoten und der ungarischen “Residenzanleihen” bei nächster Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Danach müsse die zuständige Kommission gemäß einschlägigem Parlamentsbeschluss binnen 30 Tagen nach Einreichung über die Aufnahme des Vorschlages entscheiden. Das bedeutet, dass dieser für die Regierungsparteien unangenehme Vorgang bis Mitte Dezember verzögert werden kann, wenn es die Interessen der Regierungsparteien so verlangen. Allerdings steht eine solche Verzögerungstaktik unter einem ungewissen Stern, da in der Zwischenzeit der EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 15 und 16. Dezember die verpflichtenden Quoten in Brüssel diskutieren wird und den ungarischen Plänen weitere Hemmnisse in den Weg legen könnte.

Bekanntlich ist der Jobbik-Verfassungsänderungsvorschlag bis auf einen Satz buchstäblich identisch mit der Version, die bereits von Ministerpräsident Viktor Orbán dem Parlament vorgelegt wurde, die aber an der Zweidrittelmehrheit scheiterte. Der eine Satz bezieht sich auf das “Residenzanleihen”-Programm der ungarischen Regierung, das nach Ansicht der Jobbik ein nationales Sicherheitsrisiko darstellt und mit der Verfassung unvereinbar ist. Jobbik hat immer wieder auf den intransparenten Offshore-Hintergrund der Vermittlerfirmen und auf die Beziehung des Programmes mit Antal Rogán hingewiesen.

Schon in der Vergangenheit hatte György Rubovszky im April 2016 unter Inkaufnahme einer Verletzung der Hausordnung verhindert, dass der Vorschlag von Jobbik zur Verhinderung der verpflichtenden EU-Umsiedlungsquoten dem Ausschuss vorgelegt wird. Im Mai 2016 war es dann eine Kooperation der Politiker der Regierungspartei mit den linken Oppositionsparteien, die erneut den Jobbik-Vorschlag eines verfassungsmäßigen Schutzes gegenüber den EU-Umsiedlungsquoten im ungarischen Parlament von der Tagesordnung gefegt hat.

Quelle: http://alfahir.hu/meg_maradnak_a_terrorista_kotvenyek_nem_targyaltak_a_ jobbik_alaptorveny_modositasarol

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