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Fotoquelle: alfahir.hu

Laut einer Information der regierungsnahen ungarischen Tageszeitung Magyar Idők haben die amerikanischen Behörden vor kurzem brauchbare Fingerabdrücke des Saudi-Millardärs Gaith Pharaon an ihre ungarischen Kollegen übermittelt. Der Name des Saudi-Milliardärs, der mit dem Schwiegersohn von Ministerpräsident Orbán dem Vernehmen nach ausgezeichnete Geschäftsbeziehungen unterhält, erscheint auf Grund von diversen Datenvarianten in 88 unterschiedlichen Personenfahndungsblättern auf.

Informanten von Magyar Idők bestätigen, dass Pharaon zu seinem Schengen-Visumantragsformular Fingerabdrücke abgeben hätte müssen. Mit anderen Worten: die ungarischen Behörden müssten eigentlich über die Fingerabdrücke des Saudi-Milliardärs verfügen, um sie mit den Fahndungsunterlagen abgleichen zu können.

Diese Informationen sind allerdings diametral entgegengesetzt zu der Aussage des ungarischen Innenministers Sándor Pinter, wonach Pharaon für seine ungarischen Aufenthaltsgenehmigungen keine Fingerabdrücke abgenommen wurden, obwohl dies obligatorisch gewesen wäre.

Danach kamen die etwas eigenartigen Erklärungen von Kanzleramtsminister János Lázár, dass es möglich sei, dass man von Pharaon keine Fingerabdrücke besäße.

Magyar Idők versucht nun die Verantwortung den Amerikanern in die Schuhe zu schieben: das ungarische Innenministerium hätte der Zeitung zufolge angeblich alles versucht, um Informationen von amerikanischen Stellen zu bekommen, doch diese hätten eine Hilfeleistung regelmäßig sabotiert.

Erst beim letzten Versuch hätten die Kollegen aus Übersee endlich Fingerabdrücke geschickt, welche mit dem beim Antrag auf ein Schengen-Visa beigefügten Muster identisch seien.

Somit steht letztendlich fest:

Der mit den Orbán-Leuten in Geschäftsverbindung stehende Saudi-Milliardär ist mit jenem Ghaith Pharaon identisch, nach dem die US-Behörden fahnden.

Nun sind die ungarischen Behörden an der Reihe: sie müssten, wie es der Staatssekretär im Innenministerium Károly Kontrát zuvor versprochen hatte, Ghaith Pharaon verhaften, wenn er das nächste Mal in Ungarn einreist.

Kontrát hatte jedoch früher auch festgestellt:

“Eine Person Nnmens Ghaith Pharaon hält sich in Ungarn nicht auf, hat hier kein Zentrum ihrer Lebensinteressen und hat hier keine Immobilien erworben.”

In Anbetracht des großen Aufwands und der nicht eben sehr professionell erfolgten Absprachen auf offizieller Ebene kann ein jeder leicht selber beurteilen, wie “realistisch” diese Aussage sein kann.

Quelle: http://alfahir.hu/tobbe_nem_kerdes_kivel_uzletelgettek_orbanek_ez_a_pharaon_bizony_az_a_pharaon

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