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Fotoquelle: fr.novopress.info

Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus, die abgeschoben werden sollen, können sich um eine Beihilfe für die Rückkehr in ihr Herkunftsland bewerben, wenn sie zuvor mindestens 6 Monate lang in Frankreich gelebt haben.

Die maximale Höhe dieser Beihilfe wird für Anträge, welche bis 31. Dezember 2016 eingereicht werden, sogar von 1000 auf 2500 Euro erhöht.

Aber das ist noch nicht alles. Die Abzuschiebenden haben auch auf folgende zusätzliche Hilfsmittel Anspruch:

  • Unterstützung für die Transportkosten von Frankreich bis zur Ankunft im Rückkehrland;
  • Beihilfen für die wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung, wenn sie in ihr Heimatland zurückzukehren.

Die Franzosen dürfen froh sein, zu wissen, wofür sie ihre Steuern bezahlen … Prämien für die Illegalen und wirtschaftliche Depression für die eigenen Leute!

Quelle: http://fr.novopress.info/201968/2-500-e-de-prime-offert-a-chaque-immigre-clandestin/

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