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Foto: alfahir.hu

Heute hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg eine wegweisende Grundsatzentscheidung getroffen: Der Staat hat das Recht, die Religionsfreiheit einzuschränken.

Konkret ging es um eine Schweizer Schule, die zwei muslimische Mädchen (9 & 11) zum Schwimmunterricht verpflichten wollte – wohlgemerkt mit Zugeständnissen wie Burkini und separater Umkleide, um den religiösen Gefühlen Rechnung zu tragen. Dennoch lehnten die Eltern ab. Daraufhin verhängte die Schule ein Bußgeld über 325 Euro je Schülerin. Die Eltern klagten sich erfolglos durch die Instanzen bis hoch zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Dort beschloss man einstimmig: “Der Staat hat das Recht, die Religionsfreiheit in diesem Falle einzuschränken, um zu garantieren, dass die Schülerinnen am Sportunterricht teilnehmen. Schule spielt im Prozess der sozialen Integration eine “herausgehobene Rolle”, besonders für Kinder mit Migrationshintergrund. Es ist im Interesse der Kinder, an allen Bildungs- und Erziehungsangeboten der Schule teilzunehmen. Dieses gesamtgesellschaftliche Interesse wiegt schwerer, als die persönlichen religiösen Vorstellungen der Familie.”

Ein starkes Urteil mit zukunftsweisendem Charakter!

Quelle: Facebook-Seite von Dr. Frauke Petry

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