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Das ukrainische Parlament

Das ungarische Webportal in der Ukraine „kárpáthír.com“ berichtet über eine „beispiellose gesetzliche Verschärfung gegenüber Minderheiten, die in der Ukraine leben“. Gemeint ist ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf der von 33 Abgeordneten beim „Obersten Rat“ im Parlament in Kiew eingereicht wurde. Inhalt dieses Entwurfes ist, die Landessprache im gesamten Staatsgebiet als verbindlich festzulegen, sprich eine verpflichtende Verwendung von Ukrainisch über den bundespolitischen Bereich, die Kommunale-Ebene bis hin zur kleingemeinschaftlichen Abteilung.

Dies könnte aber nicht nur auf die Amtssprache beschränkt werden, sondern in weiterer Folge auch die Presse dazu verpflichten, ihre Veröffentlichungen in ukrainischer Sprache zu tätigen. Webportale, die in anderen Sprachen (Russisch, Ungarisch, Polnisch, Rumänisch, usw.) berichten, könnten gezwungen werden, alle ihre Inhalte zusätzlich in Ukrainisch online zu stellen. TV- und Rundfunksendungen müssten ebenfalls in Ukrainisch senden. Es finden aber auch groteske Absurditäten im Entwurf Platz: eine Vorschrift verlangt unter anderem, dass dies auch für das kulturelle Leben der Minderheiten zu gelten habe, so müsste bei Theaterstücken von Minderheiten am Rand der Bühne ein Dolmetscher die Aufführung simultan ins Ukrainische übersetzen.

Der massivste Eingriff würde aber im Bildungswesen erfolgen: vom Kindergarten bis zur Universität soll ausschließlich die ukrainische Sprache erlaubt sein. Kinder von Minderheiten hätten eine theoretische Möglichkeit fakultativ ihre Muttersprache zu lernen, jedoch nur bis zum „Grundschul-Niveau“. In den höheren Schulen gibt es einen absoluten Vorrang der ukrainischen Sprache. An der Universität könnten die Studenten dann wieder eine offizielle Sprache der Europäischen Union in Form eines Fremdsprachenkurses erlernen.

Die 33 Abgeordneten planen weiters eine „Sprachgendarmerie” zu installieren. Sprachkontrolleure würden die Einhaltung dieses Gesetzes überwachen, bei Missachtungen könnten sie Geldstrafen von 3400 bis 8500 Hrivna (zirka 100-300 Euro) verhängen und bei schwerwiegenden Fällen können sie auch eine strafrechtliche Verfolgung veranlassen.

Der ukrainische Verfassungsgerichtshof könnte bereits diese Woche über das Schicksal des bestehenden Sprachgesetzes, welches den regionalen Status für in der Ukraine lebenden Minderheiten sicherte, entscheiden.

Quelle: http://karpathir.com/2017/01/23/brutalis-ukranositas-johet/

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