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In der Vergangenheit glänzten zahlreiche Bundestagsabgeordnete mehr durch Abwesenheit vom Parlament denn durch effektive Arbeit auf dem politischen Parkett. Lediglich wenn die Abstimmung um die Erhöhung der Diäten anstand, konnte der Bundestag »Ausverkauft« melden. Dieses Verhalten und die dann stets zu erkennende seltene parteiübergreifende Einmütigkeit beim Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten stieß bei der Bevölkerung regelmäßig auf Kritik.

Damit der Wähler diesen Vorgang nicht mehr so gut nachvollziehen kann, hat sich die Merkel-Regierung vor ungefähr einem Jahr einen Trick ausgedacht. Per Gesetz wurde beschlossen, dass die Abgeordnetenbezüge automatisch der Entwicklung des Nominallohns angepasst werden. Eine Abstimmung darüber im Plenum wurde somit obsolet. Diese Anpassung erfolgt jedes Jahr zum 01. Juli und entspricht der vom Statistischen Bundesamt für das Vorjahr berechneten Entwicklung des Nominallohns.

Für 2016 hat das Statistische Bundesamt einen Zuwachs des Nominallohns von 2,3 Prozent errechnet, schreibt die »Bild« in ihrer aktuellen Ausgabe. Das entspricht einem Mehr der Abgeordnetenbezüge im Selbstbedienungsladen Bundestag in Höhe von 215 Euro ab dem 01. Juli 2017! Seit Anfang 2014, so schreibt die Bild weiter, sind die Bundestagsdiäten um satte 15,6 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: die Bruttolöhne in Deutschland sind im selben Zeitraum um nicht einmal vier Prozent gestiegen!

Auch die Bezüge der Ruhegelder steigen entsprechend. Besonders bemerkenswert: bereits nach einem Jahr im Bundestag hat ein Abgeordneter Anspruch auf ein Ruhegeld, sofern er bei seinem Ausscheiden die entsprechende Altersgrenze von 67 Jahren erreicht respektive überschritten hat. Sollte ein Abgeordneter sogar eine ganze Legislatur »durchhalten« (das sind ja immerhin vier Jahre!), steht ihm ein Ruhegeld in Höhe von 954 Euro pro Monat zu.

Weiterlesen: http://www.freiewelt.net/nachricht/bundestagsabgeordnete-greifen-tiefer-in-die-taschen-der-steuerzahler-10070091/

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