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Illustrationsbild (Foto: Info-Direkt)

Beim Strafprozess, welcher aufgrund des Anschlags auf das Heimkehrerdenkmal in Ulrichsberg, Kärnten, stattfand, wurden insgesamt fünf Personen angeklagt, wovon mehre Mitglied der linken Partei „Die Grünen“ sind, einer ist sogar ÖH-Mitarbeiter. Insgesamt waren wohl sieben Täter am Werk, wovon sich fünf gerichtlich verantworten mussten.

Der Tathergang: Die Täter trafen sich am 8. Oktober in einer Wohngemeinschaft, wo sie ihre „Anschlagsmaterialien“, – Wasserbomben und Luftballons, welche mit Farbe gefüllt wurden präparierten, um sich dann auf den Weg zum Heimkehrerdenkmal zu machen. Am Gedächtnisort angekommen, zerstörten sie die Vorhängeschlösser mit einem Bolzenschneider, schmissen die Farbbeutel auf die Gedenksteine, zerstörten die Kerzen und zündeten den Gedenkkranz an. Als Rädelsführer wurden beim Prozess Arne R. und Florian S. genannt.

Wie „Info Direkt“ berichtet, verteidigte der Grüne Politiker, Karl Öllinger, die Vandalen durch eine Presseaussendung, in der er folgendes sinngemäß aussagt:

Besonders ärgerlich findet Öllinger, dass am sogenannten Ehrenhain noch immer Abzeichen und Symbole von nationalsozialistischen Organisationen gezeigt werden, die nach dem Abzeichengesetz verboten sind. „Wenn Jugendliche durch das Beschmieren darauf aufmerksam machen und dagegen protestieren, sollte die Republik eher dankbar sein dafür, dass sie auf Versäumnisse aufmerksam gemacht haben.“

Natürlich fallen die Gedenkstätten, oder die darauf angebrachten Symbole nicht unter das Verbotsgesetz.

Bei den Tätern handelt es sich um Schüler, Praktikanten und Arbeitslose. Für zwei Täter endete das Verfahren schon vorab mit einer Diversion. Vier bekannten sich zum Prozessbeginn schuldig, eine Person unschuldig. Drei Angeklagte erhielten eine Diversion. Sie müssen 150 Euro an Wiedergutmachung an die Ulrichsberg-Gemeinschaft leisten und 40 Stunden Sozialdienst ableisten.

Ein Angeklagter erhielt drei Monate bedingte Freiheitsstrafe, weil er per SMS zu einer Falschaussage anstacheln wollte. Der Rädelsführer erhielt eine Strafe von 320 Euro. Diese zwei müssen auch die Prozesskosten bezahlen.

(http://info-direkt.eu/2017/03/21/gruene-in-antifa-anschlag-verwickelt/))

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