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Foto: MTI

In einer Liste, die veröffentlicht wurde, werden Migranten, die durch die Flüchtlingswelle nach Ungarn kamen und Straftaten begangen haben aufgeführt. Wer sind diese Migranten und was haben sie angestellt?

Das Onlinemagazin ORIGO entdeckte eine Liste mit Flüchtlingen, die nach dem Grenzübertritt in Ungarn schwere Straftaten begangen haben. Bei den Straftaten handelt es sich um keine Bagatelldelikte, sondern um Verbrechen, wie Mord, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Drogenhandel. Viele dieser Straftäter hätten schon längst abgeschoben werden müssen, sind aber immer noch in Ungarn oder in Haft.  

Auch das Amt für Migration und Flüchtlinge (BMH) bestätigt nun, dass die Zahl der Fälle, bei denen Flüchtlinge Straftaten gegenüber einheimischen Bürger verüben, angestiegen ist. Auf der besagten  Liste befinden sich 22 Namen. Wer sind diese Menschen? Lasst uns mal einige anschauen:

L. S. afghanischer Staatsbürger: 

Er ist schuld am Tod von 71 Flüchtlingen. Der Mann ist über den Iran, die Türkei, Griechenland und Serbien nach Ungarn gekommen und hat seinen Asylantrag am 13. März 2013 abgegeben, da er angeblich in seiner Heimat von den Taliban verfolgt wird. Die ungarische Flüchtlingsbehörde hat den Antrag akzeptiert und er erhielt am 15. Juli.2013 den Status eines subsidiär Schutzberechtigten und damit eingeschränktes Asyl auf Zeit. Der Mann war jedoch Teil eines Menschenhandel-Netzwerkes, das am 27. Juli 2013 für den Tod von 71 Menschen, darunter auch Kinder, verantwortlich ist. Die ungarischen Behörden haben dem Afghanen daher den verliehen Status aberkannt und ihn des Landes verwiesen. Der Rechtsvertreter des Mannes hat das Urteil sofort angefochten, das Gericht hat aber den Antrag auf Revision abgelehnt. Übrigens kann man aus dem Dokument nicht erlesen, ob die Abschiebung wirklich stattgefunden hat.

M.C. afghanischer Staatsbürger: 

Er hat in Deutschland einen Menschen getötet. Der Mann hat seinen Asylantrag im Herbst 2016 abgegeben. Die deutschen Behörden sind bereits auf der Suche nach ihm, da in seiner deutschen Unterkunft eine Leiche gefunden wurde, mutmaßlich seine Ehefrau. Bei der Untersuchung der Leiche erhärtete sich der Verdacht auf Fremdeinwirkung. Daher wurde ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Wie die Geschichte ausgegangen ist, weiß man nicht.

A. I. nigerianischer Staatsbürger: 

Auch er ist über Serbien nach Ungarn gekommen und hat seinen Asylantrag sogar bereits zweimal gestellt. Da er aber nicht mehr auffindbar war, wurde das Verfahren eingestellt. Als der Nigerianer   

wieder zurück nach Bicske kam, ergaben Untersuchungen und Verhöre der Behörde, dass er Mitglied und sogar Vize-Präsident bei einer kriminellen Organisation in Nigeria ist, die den Namen „Vampire“ trägt. Das Betätigungsfeld der Gruppe ist Mord und Menschenraub. Daher ist es keine Überraschung, dass der Asylantrag vom Nigerianer abgelehnt und der Mann zurück nach Serbien abgeschoben wurde. Der Anwalt des Mannes hatte das Urteil aber natürlich angefochten, der Antrag wurde jedoch abgelehnt und der Migrant am 15. September 2016 nach Nigeria abgeschoben.

I. A. pakistanischer Staatsbürger:

Mit dem Zerschneiden des Grenzzaunes gelang er auf den Boden Ungarns.

Das war auch der Grund, warum er für zwei Jahre des Landes verwiesen wurde. Die Durchführung dieser Wegweisung scheiterte aber aus unerfindlichen Gründen. Ungeachtet dessen, beantragte der Pakistani später die Anerkennung als Flüchtling in Ungarn, zog den Antrag ein paar Monate später wieder zurück, um ihn danach erneut einzubringen. Die Bewachung durch die Fremdenpolizei wurde daraufhin beendet und ihm wurde das Recht des „Aufenthaltes auf dem ungarischen Territorium“ zugestanden. Er wurde angewiesen in Bicske zu bleiben, hielt sich jedoch nicht daran und ging nach Budapest, wo der Pakistani einen Menschen mit einem 10 cm langen Messer ausraubte.

C.A.D.C irakischer Staatsbürger:

Gegen ihn haben die deutschen Behörden einen Haftbefehl erlassen, der Grund ist uns nicht bekannt.  Am 27. Februar dieses Jahres veranlasste die ungarische Kriminalpolizei die Festnahme des Irakers, und dieser kündigte an, nicht nach Deutschland zurück zu wollen, da er nach 1,5 Jahren immer noch keinen deutschen Pass bekommen hat, in keiner Schule aufgenommen wurde und statt eines Hauses nur 100 Euro erhalten hat. Er möchte daher lieber in Ungarn bleiben. Trotzdem wurde er am 2. März den deutschen Behörden übergeben.

M.P-P. kamerunischer Staatsbürger:

In Kartal, Komitat Pest, versuchte der Afrikaner ein minderjähriges Mädchen zu vergewaltigen und danach verschwand er. Zuvor hatte er aber noch einen Asylantrag gestellt und da er nun unauffindbar ist, wurde auch dieses Verfahren eingestellt. Die Fahndung wurde eingeleitet, führte jedoch zu keinem Erfolg.

Die Liste enthält noch weitere 16 Namen, darunter ein Russe, 6 Afghanen, ein Pakistani, ein Kirgise, 2 Somalier, ein Türke, ein Malier, ein Albaner, ein Ghanaer und einen Staatsbürger aus dem Kongo.

Die vorgeworfenen Delikte sind unter anderem schwere Körperverletzung, Menschenhandel, Drogenhandel, Drogenbesitz, Messerattacken, Urkundenfälschung und Raub.

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