web analytics
flickr.com/ Ralf Kothe (CC BY 2.0)

Wie „Unser Mitteleuropa“ berichtete, kam es im November zu einer unfassbar grausamen Straftat, begangen durch einen 18-Jährigen Syrer. Er verschaffte sich unbefugt Zutritt zu einem Seniorenheim, in welchem er ein wehrloses Opfer vergewaltigte, und dann dessen 87-Jährige Frau ermordete.

Der unglaubliche Tathergang soll hier nochmal ins Gedächtnis gerufen werden: Nachdem der Syrer in das Seniorenheim in Neuenhaus eingebrochen war, vergewaltigte er einen demenzkranken Pensionisten, der sich ob seiner Krankheit nicht verteidigen konnte. Als er während dieses abscheulichen Aktes von der Frau des Seniors erwischt wurde, versuchte er seine Tat zu verschleiern, indem er sie brutal zu Boden riss, um ihr mehrfach ins Gesicht zu treten. Die Frau verstarb noch an Ort und Stelle, wenige Augenblicke später, an ihren Verletzungen.

Das Landgericht Osnabrück verurteilte den Einbrecher, Vergewaltiger und Mörder zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Zudem wird er auf unbefristete Zeit in einer Anstalt therapiert. Von einer Abschiebung keine Rede. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert