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Flickr.com/ Pedro (CC BY 2.0)

Die Stadt Hamburg ist im Stande, leerstehende Häuser zu beschlagnahmen, um für die Unterbringung von „Flüchtlingen“ zu sorgen. Dies ist bereits geschehen. Leerstehende Wohnungen wurden beschlagnahmt, und „dem unwilligen Eigentümer entzogen“. Im Stadtteil Hamm vermietet nun der Bezirk die leerstehenden Wohnungen, dies ist eine „Zwangsmaßnahme gegen den Vermieter“. Zur Erinnerung: In Berlin wurde das aufgrund der Verfassungswidrigkeit dieser Maßnahme abgelehnt. Von „Wir schaffen das!“ kann keine Rede mehr sein.

Die Kosten für die unbedingte Generalsanierung der Wohnungen, damit die „Kulturbereicherer“ eine perfekte Wohnsituation vorfinden, muss der Eigentümer übernommen. Der Eigentümer der Wohnungen kann sich also nicht nur nicht aussuchen, wer künftig in seiner Immobile wohnt, er muss auch noch mit hohen Kosten rechnen. In Hamburg ist das, im Gegensatz zu Berlin, deshalb möglich, weil man sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1982, das unter der sozialistischen Regierung in Jahr 2013 novelliert wurde. Es besagt, dass Wohnungen, die länger als vier Monate leer stehen, beschlagnahmt werden dürfen.

Welche Ausmaße diese Zwangsbeglückung von Vermietern noch erreichen wird, ist ungewiss, das Fundament zur Enteignung der Deutschen zum Wohle der Fremden wurde aber zweifellos geschaffen.

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