web analytics
flickr.com/ Metropolico.org (CC BY-SA 2.0)

Weil in Belgien seit 2011 Verschleierungen, die das Gesicht ganz oder zum Teil bedecken, verboten sind, zogen mehrere Moslems vor den EuGH. Dieser entschied: Das Verschleierungsverbot ist nicht nur rechtskonform, sondern zum Schutz von Dritten sogar notwendig.

Die zwei Musliminnen, die sich von dem Burkaverbot in ihren Menschenrechten eingeschränkt fühlten, zogen vor den EuGH, in der Annahme, dass genügend linke Politiker viel Wind um die Sache machen würden, damit es zu einem, für sie, passenden Urteil kommt.

womit sie vermutlich nicht rechneten: Der Gerichtshof entschied in der Sache und erklärte das Verschleierungsverbot in einer Demokratie für notwendig, da es die Rechte und Freiheiten Dritter schütze.

Das belgische Parlament begründet das Verbot dadurch, dass die Burka eine Unterdrückung der Frau darstelle und somit gegen die Menschenwürde verstoße. Zudem würde das Tragen einer Burka die öffentliche Sicherheit gefährden. In Belgien sind die Konsequenzen für das Tragen einer Burka oder einer anderen Gesichtsverhüllung Geldstrafen oder mehrere Tage in Haft.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert