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Foto: pixabay.com / CC0 Public Domain

Ein besonders ekelhafter Fall von Tierquälerei, in Verbindung mit anderen Straftaten, ist derzeit Gegenstand eines Strafprozesses in der Schweiz. Wie die Thurgauer Zeitung  berichtet, steht ein 59-jähriger Mann wegen mehrfachem Hausfriedensbruch, mehrfacher Tierquälerei sowie Vergehen gegen das Waffengesetz vor dem Kreisgericht See-Gaster. In der Verhandlung kam heraus, dass der Angeklagte sich abends in den Stall eines Bauern im St. Galler Linthgebiet schlich und dort dreimal Geschlechtsverkehr mit einem Jungrind hatte. Weil es sich nicht bewegt habe, soll der Unhold immer dasselbe Jungrind für seine Gelüste ausgewählt haben. Damit auch, laut Anklageschrift, die „richtige Höhe“ erreicht wurde, stellte er sich auf einen Korb, den er hinter dem Tier platzierte.

Täter findet es „mühsam“, das vor Gericht nochmals zu hören

Als dem Bauer auffiel, dass im Stall morgens nicht mehr alle Dinge an ihrem Platz waren, installierte er eine Videokamera, welche die Unappetitlichkeit aufzeichnete. Dem Sodomisten blieb dann wohl nichts anderes übrig, als seine Tat zu gestehen, um sich jedoch in weiterer Folge in Selbstmitleid zu ergehen. „Es ist sehr mühsam für mich, das jetzt noch mal anzuhören“ sprach der Kosovare in seiner Muttersprache zur Dolmetscherin. „Ja, ich habe das getan“, gesteht er den dreimaligen Geschlechtsverkehr mit dem Rind. Am liebsten würde er nie mehr darüber reden.

Trotz Geständnis und Videoaufzeichnung: Verteidigung fordert Freispruch

Trotz Geständnis und Videomaterial bezweifelt sein Anwalt die Tat, wohl in der Hoffnung auf eine wohlwollende Kuscheljustiz. Hingegen stellt der Staatsanwalt fest, dass „dem Angeklagten keine gute Prognose gestellt werden kann“. Immerhin hatte er bei seiner Festnahme einen Schlagring dabei und zu Hause fand man noch einen weiteren.

 

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