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Foto:flickr.com/Noborder Network(CC BY 2.0)

Als in Deutschland das Integrationsgesetz 2016 beschlossen wurde, kam eine neue Alternative für Gutmenschen zum Vorschein, ihren schutzbedürftigen Flüchtlingen noch effektiver bei der Zerstörung des deutschen Abendlandes behilflich zu sein: Die Bürgschaft. Die Bürgschaft umfasste eine Verpflichtungserklärung, für den Lebensunterhalt der syrischen Migranten aufzukommen.

In ihrem Freudentaumel schienen manche, verblendete Bürger zu vergessen, dass die Realität das Geld wohl irgendwann fällig machen würde. Nun dürfte beispielsweise ein Paar aus  Minden, Bundesland Nordrhein-Westfalen recht überrascht sein, ganze 22.000€ für syrische Flüchtlinge bezahlen zu müssen. Bislang kamen öffentliche Stellen für die Unterkunft und die Verpflegung der Syrer auf, diese lagen dem Staat erheblich auf der Tasche. Ebenjener will nun Geld sehen.

Das Integrationsgesetz 2016 des Bundes bestimmte eine Drei- bis Fünfjahresfrist für die Bürgschaft von Bürgern in Deutschland gegenüber der öffentlichen Hand für die Kosten von Asylwerbern. Bei Altfällen wurde der Bürgschaftszeitraum auf drei Jahre reduziert, er gilt aber nicht nur für Asylwerber, sondern auch für Asylberechtigte, wenn sie in diesem Zeitraum der öffentlichen Hand Kosten verursacht haben. Diese Regelung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2017 bestätigt.

Ob die betroffenen nun zahlen müssen oder nicht, ist noch nicht vollends geklärt. Derweil flattern Klagen und Beschwerden bei den betroffenen Ämtern ein. Die Willkommenskultur verlangt nun ihren Preis.

 

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