web analytics
Magharebia, via Flickr (CC BY 2.0)

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dürfen sogenannte „Gefährder“ beschleunigt abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt boykottiert die Entscheidung allerdings.

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland urteilte am Dienstag über Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes, nachdem „gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung“ erlassen werden kann. Dieser Paragraph sei mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik vereinbar, so das Gericht.

Wie der „Focus“ berichtet, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt dieses Urteil jedoch boykottiert. Es verhinderte die Abschiebung eines Tunesiers, nach dem in seinem Heimatland schon seit 2015 wegen Beteiligung an einem Terroranschlag in Tunis gefahndet wird. Die Begründung? In Tunesien könnte dem Mann die Todesstrafe drohen, eine Abschiebung sei deshalb nicht erlaubt. Selbst ein Schriftstück, in dem die tunesischen Behörden versicherten, die Todesstrafe nicht zu vollstrecken, reichte dem Richter nicht. Derzeit sitzt der Tunesier wegen eines laufenden Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft. Er wurde bereits zweimal in Deutschland festgenommen, zuletzt im Zuge einer Terror-Razzia.

Weiterlesen: http://info-direkt.eu/2017/07/27/deutsches-gericht-boykottiert-abschiebung-eines-islamisten/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert