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FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache - Foto: Christian Jansky/Wikimedia (CC 3.0)

FPÖ-Chef Heinz Christian Strache fordert von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) als oberstem Leiter der Wahlbehörde Maßnahmen im Zusammenhang mit den türkischen Doppelstaatsbürgerschaften. Konkret spricht sich Strache gegen die Teilnahme von Staatsbürgern an der Nationalratswahl aus, die rechtswidrig über eine österreichische und eine türkische Staatsbürgerschaft verfügen.

Laut dem FPÖ-Chef gibt es derzeit über 20.000 solcher „Scheinstaatsbürger“ in Österreich. Da die Betroffenen rechtlich die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren müssten, stehe ihnen auch die Teilnahme an der Nationalratwahl am 15. Oktober nicht zu, so der FPÖ-Chef. „Es kann ja nicht sein, dass man bis 15. Oktober untätig bleibt, und 20.000 Scheinstaatsbürger an einer Nationalratswahl teilnehmen. Hier ist Gefahr in Verzug.“

Feststellungsverfahren laufen

Das Innenministerium ist in Sachen möglicher türkischer Doppelstaatsbürgerschaften aber schon aktiv geworden: Der von der FPÖ übermittelte Datensatz wurde den für Staatsbürgerschaften zuständigen Ländern weitergegeben. Zur Frage des Wahlrechts wurde angesichts des „absehbaren Vorbringens der FPÖ“ schon ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wird demnächst vorliegen, sagte ein Sprecher der APA.

Staatsbürgerschaftsangelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer, das Innenministerium hat keine gesetzliche Kompetenz – kann also nicht entscheiden, ob eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt oder nicht. Aber das Ministerium hat den ihr von der FPÖ übergebenen Datensatz (nach Wohnsitzdaten) geordnet und den Landesregierungen übermittelt verteilt. Bei ihnen laufen jetzt die sogenannten Feststellungsverfahren, in denen geklärt wird, ob Doppelstaatsbürgerschaften vorliegen und die Betreffenden somit die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren.

Wahlberechtigt bis Aberkennung

Wahlberechtigt sind laut Nationalratswahlordnung alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am 15. Oktober 16 Jahre alt werden. Die Frage ist allerdings, wann die Staatsbürgerschaft gegeben sein muss. Dies soll Gerhard Strejcek vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien in seinem Gutachten klären. Der Verdacht auf „Scheinstaatsbürgerschaft“ allein kann freilich nicht reichen: Denn derzeit haben die Betreffenden die österreichische Staatsbürgerschaft und solange ihnen diese nicht – vom zuständigen Bundesland – aberkannt wird, haben sie laut Nationalratswahlordnung auch ein Wahlrecht.

Weiterlesen: http://info-direkt.eu/2017/08/05/strache-fordert-ausschluss-von-tuerkischen-scheinstaatsbuergern-bei-nationalratswahl/

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