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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Ungarn und die Slowakei auch gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen. Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von Flüchtlingen beim Europäischen Gerichtshof.

Die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen wurde zurückgewiesen, eine entsprechende im Jahr 2015 von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens, teilte der EuGH am Mittwoch mit.

Zufolge dem EU-Beschluss aus dem September des Jahres 2015 sollen bis zu 120.000 Flüchtlinge in anderen EU-Ländern untergebracht werden, Ungarn müsste 1294 (988 aus Griechenland, 306 aus Italien), die Slowakei 902 Flüchtlinge aufnehmen. Die Entscheidung sei 2015 einwandfrei getroffen worden, befand der EuGH.

Die Luxemburger Richter folgten der Empfehlung des zuständigen Generalanwaltes am EuGH Yves Bot, der im Juli dafür plädiert hat, die Klagen aus Ungarn und der Slowakei abzuweisen. In seiner Stellungnahme wies er die Argumente der Kläger auf ganzer Linie zurück. Weder sei an der Rechtsgrundlage des Beschlusses etwas auszusetzen, noch habe es Verfahrensfehler gegeben, so Bot.

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