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flickr.com/ Philipp (CC BY-SA 2.0)

Mittels Durchgriffsrecht wollte das Bundesinnenministerium ein Flüchtlingserstaufnahmezentrum samt Registrierstelle in Wels errichten. Allerdings wusste der Bürgermeister, Andreas Rabe, der der FPÖ angehört, dies erfolgreich zu verhindern.

“Ich bin strikt gegen ein Asylgroßquartier und eine Registrierstelle für Asylangelegenheiten in Wels. Die Stadt wird alle möglichen Rechtsmittel gegen diesen Bescheid ergreifen.”, so der Bürgermeister über das geplante Aufnahmezentrum.

Nach Ansicht der Stadt Wels könnte das Innenministerium auf Basis des Durchgriffsrechts eine Asylunterkunft errichten. Eine Registrierungsstelle wie Traiskirchen oder Thalham sei jedoch nicht möglich. Dem Innenministerium gehe es laut FPÖ vor allem um die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums. Angesichts der etwa 1.000 leerstehenden Asylplätze in Oberösterreich ergebe eine weitere Eröffnung einer Asylunterkunft nämlich „wenig Sinn“.

Aus diesem Grund wandte sich die Stadt Wels an den Verfassungsgerichtshof. Dieser hielt nach Angaben der FPÖ fest, „dass die Stadt Wels bei Baumaßnahmen, die der Einrichtung einer Registrierstelle dienen, als Baubehörde 1. Instanz tätig werden kann. Dabei wird auch berücksichtigt, ob die Grundstückswidmung ein derartiges Gebäude ermöglicht. Benötigt würde eine Widmung Bauland mit der Sonderwidmung ‚Erstaufnahmezentrum Asylwerber’“. Eine solche Widmung sei derzeit aber nicht vorhanden und müsste erst im Gemeinderat beschlossen werden.

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