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Bild: Identitäre Bewegung Österreich /Facebook

Über illegale Waffengeschäfte soll ein Mitglied der Identitären Bewegung in Frankreich im Zusammenhang mit den islamistischen Terroranschlägen von Paris im Jänner 2015 stehen. Diese Fake News verbreiteten bereits mehrere Medien ungeprüft im Internet.

Die Identitäre Bewegung Österreich sieht sich einmal mehr einer unfassbaren Falschmeldung mehrerer Mainstream-Medien konfrontiert. In einer Pressemitteilung nahmen die Identitären daher Stellung zu den neuesten Vorwürfen.

Zuerst erschien die Falschmeldung vor vier Tagen am „Störungsmelder“-Blog der deutschen „Zeit“ („Identitärer ermöglichte mit illegalem Waffenverkauf Islamistenanschlag in Frankreich“). Danach erschien auch in Österreich über die Nachrichtenagentur APA ein Bericht im Online-Berich der „Tiroler Tageszeitung„. Die Überschrift diesmal: „‚Identitärer‘ verkaufte Waffen: Bei Paris-Anschlag benützt“. Auch in diesem Bericht behauptete man, dass ein Mitglied der Identitären Bewegung in Frankreich wegen „bandenmäßig organisierten Waffenhandels“ zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde.

Dabei beriefen sich die Medien auf einen Artikel der französischen Tageszeitung „Ouest-France„. Demnach soll der 54-jährige Polizeispitzel Claude H. insgesamt 500 illegale Waffen verkauft haben. Sechs dieser Waffen verwendete laut Bericht der Islamist Amedy C. bei einem Terroranschlag in Paris im Jahr 2015.

Die Identitäre Bewegung Österreich reagierte am Freitag auf den Bericht der „Tiroler Tageszeitung“. In einer Pressemitteilung stellten die Identitären klar, dass „der verurteilte Polizeispitzel, Claude H., niemals Mitglied der Generation Identitaire – dem französischen Zweig der Identitären Bewegung – war“.

„Der 50-jährige Polizeispitzel hat mit der 2012 in Frankreich gegründeten Jugendbewegung, deren Mitglieder maximal 30 Jahre alt sein dürfen, nichts zu tun. Der Versuch, diesen Vorfall in eine Nähe zur Identitären Bewegung Österreich zu bringen, ist ein klassischer Fall von Verzerrung und Fehlinformation, gegen den wir uns verwehren. Die Generation Identitaire war nie Gegenstand des betreffenden Verfahrens.“

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