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flickr.com/ Foto Reporter (CC by 2.0)

Wer in Deutschland als “Flüchtling” anerkannt wird, hat sich somit eine Fahrkarte in ein dekadentes Wohlstandsland erschwindelt, aus dem er nicht mehr raus muss. Dies widerspricht nicht nur jeder Vernunft, sondern auch dem Gesetz. Mit einer juristischen Finte schaffen es die Behörden dennoch, den großen Austausch zu vollziehen.

Die juristische Lage verhält sich wie folgt: Bei Asylwerbern muss nach 3 Jahren geprüft werden, ob der Asylgrund weiter besteht. Wenn dies der Fall ist, darf der “Flüchtling” weiter in Deutschland bleiben. Wenn nicht, muss er das Land verlassen.

Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz: BaMF), prüft die Fälle aber nicht individuell. So kommt es, dass als “Flüchtlinge” eingereiste Nafris nach diese dreijährigen Frist eine “Niederlassungserlaubnis” erhalten. Damit wird aus einem Flüchtling mit Schutz auf Zeit ein Einwanderer mit zeitlich unbefristetem Aufenthalt.

Doch jetzt kommt der “große Zufall”: Das Gesetz, das für diese Regelung verantwortlich ist, trat am 1. August 2015 in Kraft, also kurz vor dem Beginn der ersten großen Flüchtlingswelle. 

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