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flickr.com/ Metropolico.org (CC BY-SA 2.0)

Niedersachsen weitete das Zuzugsverbot für anerkannte Flüchtlinge auf zwei weitere Städte, Delmenhorst und Wilhelmshaven, aus.  “Es handelt sich um eine außergewöhnliche Maßnahme mit dem Ziel, eine soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung der zugewanderten Flüchtlinge zu verhindern”, teilte das niedersächsische Innenministerium mit. Das Verbot fuße auf Regelungen des Aufenthaltsgesetzes. Der Bundesgesetzgeber habe die Möglichkeit einer “befristeten Zuzugsbeschränkung” für diese Zwecke geschaffen.

Salzgitter war die erste Stadt, in der eine solche Regelung in Kraft trat. Dieser Aufnahmestopp basierte, wie auch die neueren zwei, auf dem Aufenthaltsgesetz. Die  Ausländerbehörden in Niedersachsen wurden angewiesen, zukünftig in die Aufenthaltserlaubnis der “Flüchtlinge” eine Zuzugsbeschränkung für die drei Städte als verbindliche Nebenbestimmung aufzunehmen, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums.

Die Initiative für diesen Aufnahmestopp ging von Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) aus, der in einem Brief an die Landesregierung um diesen ansuchte.

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