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flickr.com/ Christian Schnettelker (CC BY 2.0)

Das Urteil klingt wie aus einem sehr, sehr schlechten Film. Der Tathergang hingegen gleicht einer Horrorfilmhandlung. Ein Tschetschene (32) hat Streit mit seiner Frau (25), weil er sie der Untreue verdächtigt. Während des Streits sticht er 19 Mal mit einem Messer auf sie ein, wirft sie aus dem Badezimmerfenster im erstem Stock und schneidet ihr danach die Fehle durch. Kein Mord, wie der Richter feststellt, sondern bloß 13 Jahre wegen Totsschlags.

Der Tschetschene war im Mai des Vorjahres aus Tschetschenien im Zuge der Völkerwanderung nach Deutschland gekommen, stellte einen Asylantrag. Dieser wurde nicht genehmigt, Rashid D. hätte im Oktober 2016 abgeschoben werden sollen. Dank der halbherzigen Abschiebepolitik Merkels war es ihm allerdings möglich, in Deutschland zu verweilen. Bis er im November 2016 seine Frau auf brutale Weise tötete.

Die strafmildernden Umstände sind absurd: Angeblich war der Rashid D. in Tschetschenien Zeuge eines Terroanschlags, seitdem leidet er unter Kopfschmerzen und Rückenbeschwerden. Zudem missbrauchte der Tschetschene Schmerzmittel und die illegale Droge “Crystal Meth”.

Für den Strafrichter reichte das aus, um statt der Höchststrafe das vergleichsweise milde Urteil Totschlag, mit 13 Jahren Freiheitsstrafe zu fällen. Zu dem Rechtsverständnis des Rashid D. sei noch folgendes dokumentiert:  “Wenn eine Frau fremdgehe, dann habe der Mann das Recht, sie zu töten”. So stehe es im Koran.

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