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Bei den Kommunalwahl 2016 hatte die Linkspartei überraschend gute Ergebnisse erzielt. Jetzt wurden vier Kommunalpolitiker der Linken aus Quakenbrück wegen Wahlfälschung zu sieben Monaten und einer Woche bzw. zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt.

Die Angeklagten hatten im September 2016 in einem Quakenbrücker Stadtteil mit einem hohen Migrantenanteil Wahlberechtigte zu Hause besucht. Ihr Ziel war es, die Neo-Bürger zur Briefwahl für die „Linke“ zu bewegen. Dabei scheuten sich die linken Politiker nicht, Briefwahlunterlagen selbst auszufüllen, auf Wahlzetteln die Kreuze selbst zu machen und sogar zu unterschreiben. Mit dieser Methode erzielte die „Linke“ ungewöhnlich gute Ergebnisse. Die Wahlbeeinflussung führte dazu, dass ein Teil der Wahl im März 2017 wiederholt werden musste.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten gegen die Prinzipien einer freien und geheimen Wahl verstoßen hatten. Die Urteile wegen Wahlfälschung und Urkundenfälschung, in einem Fall auch wegen Anleitung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung und der Unterschlagung eines Wahlscheins, sind noch nicht rechtskräftig. Bei Rechtskraft müssen die Politiker für vier Jahre auf ihre Mandate verzichten.

Die Richterin beklagte: „In diesem Gerichtssaal wurde gelogen, dass sich die Balken biegen.“ Bei den mehr als 60 Zeugen machten viele vollkommen konträre Aussagen als im Zuge der polizeilichen Ermittlung, was das Gericht zur Annahme verleitete, dass die Zeugen beeinflusst worden waren und die Angeklagten vor Gericht entlastet werden sollten.

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