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Quelle: MTI

Jobbik hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die deprimierende Situation im Bereich Tierschutz aufmerksam gemacht. Die bestialischen Taten der letzten Tage haben die Öffentlichkeit erneut darauf aufmerksam gemacht, dass die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über Tierquälerei kaum ausreichen.

Ein Hund wurde in Helvécia, Kreis Bács-Kiskun, brutal enthauptet, während in Zugló, Budapest, ein unkenntlich verstümmelter Hundekadaver abgeworfen wurde, sagt Jobbik. Wie Jobbik-Abgeordneter Dr. Erik Fülöp sagte, kommen leider nur wenige Fälle von Tierquälerei ans Licht und werden in den Medien bekannt. Wie viele Fälle von Folter und Missbrauch finden täglich statt, von denen wir nie etwas hören? Es ist eine ernste Kritik an der derzeitigen Regelung, dass die Täter selbst der brutalsten Tierquälerei-Fälle nur auf der Grundlage des geltenden Strafgesetzbuches zu maximal 3 Jahren Gefängnis verurteilt werden dürfen.

Praktisch gesprochen erhalten die meisten Tierschänder und Tiermörder Freiheitsstrafen auf Bewährung. Selbst der brutalste Tiermörder verbringt nicht mehr als ein paar Monate im Gefängnis. Wir können also klar sagen, dass die derzeitige Verordnung keinerlei abschreckende Wirkung hat, um Tierquäler zu stoppen. Die Tierschutzgesetze müssen geändert werden. Das Strafgesetzbuch muss strengere Bestimmungen zum Tiermissbrauch vorschreiben. Wir werden weiter für einen effizienteren Schutz der Tiere mit allen verfügbaren Mitteln kämpfen.

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