web analytics
Foto:888.hu

Wie die Welt berichtet, tauchen immer öfter Stellenanzeigen auf, in denen Interessenten als „m/w/d“ angesprochen werden. Gemeint sind dabei männliche und weibliche künftige Arbeitnehmer oder auch solche, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen wollen.

Diese neuen Stellenausschreibungen gehen auf ein Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus dem Oktober 2017 zurück, wonach im Geburtenregister die Möglichkeit geben sein muss, ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen. Geklagt hatte eine Person, die sich weder als Mann noch als Frau identifizierte und im Personenstandsregister als inter/divers bezeichnet werden wollte.

“m/w” ist diskriminierend und damit anfällig, geklagt zu werden

Eine lukrative Einnahmequelle witterten nach dem Urteil die Arbeitsrechtler. Sie wiesen darauf hin, dass es nicht mehr genügen werde, Stellen für „m/w“, also für Männer und Frauen, auszuschreiben. Diese „Reduzierung“ auf „nur“ zwei Geschlechter berge nämlich Diskriminierungsvorwürfe in sich – und kann teuer werden. „Noch hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu keiner Gesetzesänderung geführt, aber in der Literatur herrscht Einigkeit, dass man das Urteil auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Stellenausschreibungen beziehen muss“, so ein Arbeitsrechtler.

Und eine weitere lukrative Einnahmequelle eröffnet sich damit: Für das dritte Geschlecht werden bestimmt bald gesonderte Hygieneräume bereitzustellen sein. Macht der neue Arbeitgeber sicher gerne.

Weiterlesen:
https://www.unzensuriert.at/content/0027421-Endlich-Stellenanzeigen-nicht-mehr-fuer-Maenner-und-Frauen-sondern-auch-fuer-andere

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert