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Quelle: MTI

Dazu war eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Ja-Stimmen nötig. Die Parlamentarier stimmten mit 448 Stimmen dafür. Es gab 197 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen. Nun liegt der Ball beim Rat der Mitgliedsländer, die sich nun mit dem Fall befassen müssen. Gegen Polen läuft bereits ein solches Verfahren. Im äußersten Fall könnte das Verfahren zum Entzug ungarischer Stimmrechte im EU-Ministerrat führen.

Wie es nun weitergeht:

Der Entzug von Stimmrechten ist das schärfste Schwert der EU gegen ihre Mitgliedstaaten, die Hürden sind aber hoch und verlaufen in mehreren Phasen.

  1. Zuerst kann der Rat der Mitgliedsstaaten eine Warnung an die betroffene Regierung aussprechen.
  2. In einer zweiten Phase kann auf Vorschlag das eigentliche Verfahren ausgelöst werden – die anderen EU-Staaten müssen dabei einstimmig „schwerwiegende und anhaltende Verletzung“ europäischer Grundwerte feststellen.
  3. In dritten Schritt sind Sanktionsbeschlüsse möglich, etwa ein teilweiser Entzug von Rechten oder ein komplettes Abstimmungsverbot. Nötig dafür ist eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat.

    Weiterlesen:
    https://ungarnheute.hu/news/eu-parlament-stimmt-fuer-rechtsstaatsverfahren-gegen-ungarn-99862

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