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Foto: Bundesministerium für Äußeres /wikimedia commons / (CC BY 2.0)

Nach den USA und Ungarn war bekanntlich Österreich das dritte Land, welches erklärte, dem UN-Migrationspakt nicht beizutreten. Zum damaligen Zeitpunkt war zu vernehmen, was denn daraufhin alles eintreten werde und welchen enormen Schaden die Regierung Österreich zugefügt habe. Österreich werde international geächtet werden und habe sich vom „Rest der Welt“ isoliert.

Inzwischen wird der „Rest der Welt“ immer größer und zu den „Isolierten“ zählen inzwischen neben den USA, Ungarn und Österreich noch Australien, Tschechien, Estland, Bulgarien, Polen und Israel. Und nahezu täglich werden es mehr. Weitere Länder, wie Italien, Belgien, Slowenien oder die Schweiz könnten ebenfalls noch zu den „Isolierten” dazustoßen und „drohenden Verlust von Ansehen und Glaubwürdigkeit auf internationaler Ebene” erleiden. So sah es jedenfalls Bundespräsident Alexander von der Bellen auf Österreich bezogen.

Nun ist es jedoch so, dass die wenigsten Leute wissen, worin die Tücken dieses Vertragswerkes bestehen. Man behauptet ja, der Pakt sei rechtlich nicht verbindlich. Warum dann so darauf bestanden wird, ihn doch zu unterschreiben, bleibt ein Rätsel, zumal man sich ohnehin nicht daran zu halten braucht, was man zuvor unterzeichnet hat. Zwar steht mehr als 70 (!) Mal „wir verpflichten uns“ bzw. „Verpflichtung“ drinnen und keine Geringere, als die Kanzlerin Angelika Merkel hat verlautbart, eine wesentliche Aufgabe des Paktes sei aus illegaler Migration eine legale zu machen. Das steht halt einfach so da und das kann man ja danach einfach ignorieren. Wenn diese Haltung nicht unredlich ist, was dann?

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