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Foto: Bundesministerium für Äußeres /wikimedia commons / (CC BY 2.0)

Die Staatssekretärin für Familie und Jugend des ungarischen Ministeriums für Humanressourcen, Katalin Novák betonte, dass das gemeinsame Auftreten der V4-Staatengegen die österreichische Entscheidung erfolgreich gewesen sei, laut der die Österreicher den Flüchtlingen die Sozialhilfe nicht umsonst leisten würden –berichtete das Webportal hvg.hu.

Wie auch wir darüber früher schon informiert haben: die österreichische Regierung würde die Familienunterstützung der in Österreich beschäftigten Arbeitnehmern stark kürzen, genauer die von solchen, deren Kinder nicht in Österreich leben.

Wegen dieser Entscheidung wandten sich in einem offenen Brief neben den V4-Staaten auch Litauen, Slowenien sowie Bulgarien an die Europäische Kommission, weil die Position der Österreicher, laut dem gemeinsam formulierten Standpunkt

-das Recht der Europäischen Union

-das Prinzip der gleichen Behandlung

-und das Grundprinzip der sozialen Sicherheitskoordination schwer verletze

– bzw. es bedeute eine unbegründete Unterscheidung, da die ausländischen Arbeitnehmer genauso viel Steuer und Abgaben zahlten, wie die Österreicher.

Die Beauftragte der Europäischen Kommission für Beschäftigung, Soziales Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität Marianne Thyssen wies darauf hin, dass das Gremium eine Untersuchung hinsichtlich der Widersprüchlichkeit der österreichischen Entscheidung mit dem Unionsrecht untersuche.

Die Beauftragte führte in ihrem Antwortbrief aus, dass es die Überzeugung der Europäischen Kommission sei, dass alle Unionsbürger die gleichen Rechte genießen müssten, und niemand dürfte benachteiligt oder diskriminiert werden, auch nicht bezüglich der Familienunterstützungen. Laut dem Prinzip der sozialen Sicherheitskoordination ist die Kürzung der Überweisung dieser Gelder in der EU nicht akzeptabel – ergänzte sie.

Quelle: https://index.hu/kulfold/2018/12/02/europai_unio_novak_katalin_ausztria_szocialis_segely/

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