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Foto: Diliff / Wikimedia ( CC By-SA 2.5)

58 Prozent der Asylbewerber kommen zwar mit Handy, aber ohne Identitätspapiere “auf ihrer Flucht” in Deutschland an. Der Verlust der Papiere ist ausgesprochen bedauerlich – oder beabsichtigt, denn so lässt sich das Herkunftsland frei wählen. Syrien steht ganz oben in der Beliebtheitsskala, denn als Syrer bekommt man nunmal leichter Asyl als etwa als Türke.

Wenn Asylbewerber falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit machen, geschieht – gar nichts. Sie werden trotzdem in die Rundum-Sorglos-Versicherung des deutschen Steuerzahlers aufgenommen. Strafbar war bislang nur der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, also zum Beispiel die Vorlage eines falschen Passes.

In der Debatte um die Alteruntersuchungen bei Flüchtlingen hatte bereits vor genau einem Jahr die AfD im Bundestag einen neuen Antrag eingereicht. Dieser sieht mehrmonatige Haftstrafen für erwachsene Flüchtlinge vor, die sich gegenüber den Behörden als Minderjährige ausgeben. Alle Systemparteien lehnten den Antrag am 18. Januar 2018 ab.

Bundesinnenminister Horst Seehofer machte nun wieder einen Vorstoß, Falschangaben künftig zu ahnden. Während die SPD noch zu keiner Stellungnahme bereit war, zeigte sich Lorenz Caffier, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer, von der Ahndung falscher Angaben überzeugt: „Das Fehlverhalten der Asylbewerber hat hier bisher keinerlei Konsequenzen, birgt aber hohe Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat.“ Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssten daher bestraft werden können. Die Innenminister der Länder würden die Tatenlosigkeit des Bundes „mit Sorge zur Kenntnis nehmen“.

Bereits Ende 2017 gab es einen Vorstoß aus den Ländern zur Bestrafung bei falschen Identitätsangaben. Ende 2018 mussten die Innenminister von Bund und Ländern dann aber zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung in dieser Angelegenheit nichts, aber auch gar nichts unternommen hatte. Das BAMF erfasst weiterhin weder, wie viele Personen falsche Angaben im Asylverfahren machen, noch die Gründe für die Ablehnung eines Schutzstatus.

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