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flickr.com/ Nicolaus Fest (CC BY-ND 2.0)

Um als “Prüffall” für den Verfassungsschutz zu gelten, reichen mittlerweile Kleinigkeiten aus, die noch vor wenigen Jahren an jeder Schule gelehrt wurden. In dem Verfassungsschutzbericht heißt es:

Die Auswertung der Aussagen von Führungsfunktionären sowie sonstigen Funktionären und Mitgliedern der AfD lässt erste deutliche Anhaltspunkte für eine Ausrichtung der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung erkennen. Zunächst vertreten einige Führungsfunktionäre ein mit der Menschenwürdegarantie unvereinbares, stark ethnisch konnotiertes Volksverständnis; andere Funktionäre bzw. Mitglieder äußern teils eine streng völkisch-nationalistische Grundhaltung und stellen eine Reihe von Einzelforderungen auf, die in ihrer Gesamtschau eine demütigende Ungleichbehandlung von Nichtdeutschen bedeuten.

So wird an einigen stellen die Vorstellung von einem ethnisch-biologischen bzw. ethnisch-kulturellen homogenen Volk propagiert. Dieses Verständnis geht davon aus, dass nur Deutscher sein kann, wer als solcher geboren wird. Zudem wird der Eindruck suggeriert, dass das deutsche Volk vor fremden Einflüssen zu schützen sei. Zwar überschreiten einzelne Äußerungen von Führungsfunktionären für sich betrachtet nur in wenigen Fällen die Grenze des verfassungsschutzrechtlich Zulässigen. Gleichwohl nutzen Führungsfunktionäre kontinuierlich Begriffe, die jedenfalls eine Parallele zum rechtsextremistischen Diskurs erkennen lassen. Dies ist etwa der Fall, wenn Begriffe wie „Überfremdung“, „Bevölkerungsaustausch“, „Auflösung“ bzw. „Zersetzung der Gesellschaft“ sowie „Remigration“ und „Massenabschiebung“ genutzt werden.

Anhand dieses Auszugs ist klar ersichtlich, dass es schon verfassungswidrig sein soll, wenn man Deutsche anhand ihrer deutschen Abstammung als solche betrachtet. Es soll illegal werden, zu behaupten, ein Afrikaner könne niemals Deutscher werden, obwohl das offensichtlich ist. Rein der Pass soll entscheiden, ob jemand Deutscher sein kann.

Quelle: https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/?fbclid=IwAR0gDvkhCmCgoRC-G3b2GrAirzI7d9vSJJ2AqKtq2_roB5dQj2Dn677uoPE#2019-01-15_BfV-AfD-Gutachten_D-I

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