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BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer erklärt gegenüber der „Welt“, sogenannte Flüchtlingsräte würden durch Ausplaudern geplanter Amtshandlungen und Vermittlung von Schein-Ausbildungsverträgen den Rechtsstaat unterminieren. Diese sehen sich hingegen im Recht.

Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, spricht mit Blick auf die Zahl der Asylbewerber in Deutschland in einem Interview mit der „Welt“ von „einer Großstadt, die jährlich zu uns kommt“. Im Vorjahr waren es offiziellen Zahlen zufolge 162 000 Asylerstanträge, die das BAMF registriert hatte. Nur 35 Prozent davon erhielten einen Schutzstatus.

Sommer warnt in diesem Zusammenhang nun vor Versuchen sogenannter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Umsetzung geltenden Rechts in der Asylproblematik zusätzlich zu unterminieren. Vor allem unterstützt er das Vorhaben des Bundesinnenministers Horst Seehofer, strafrechtlich gegen, wie Sommer sie nennt, „selbst ernannte Flüchtlingsräte“ vorzugehen. „Einige verfolgen das Interesse, Abschiebungen generell zu bekämpfen“, wirft Sommer den betreffenden Akteuren vor.

Insbesondere Sympathisanten der „Bleiberechts“-Aktivisten innerhalb der Behördenapparate selbst sind sowohl Seehofer als auch Sommer ein Dorn im Auge. Die Betreffenden würden aus ihrer Überzeugung, dass ihr persönliches oder kollektives Verständnis von Moral, sofern dieses mit geltendem Recht kollidiere, den Vorzug verdiene.

„Das geben diese auch ganz offen zu“, erklärt Sommer. „Sie sind der Meinung, dass sich jeder das Land seines Aufenthalts selbst aussuchen soll. Da sind dann natürlich die Gemeinsamkeiten auf Basis des geltenden Rechts sehr gering. Wer mit dieser Überzeugung unterwegs ist, versucht dann auch oft, den Staat bei Abschiebungen zu behindern. Dass dieses Vorgehen mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden soll, ist absolut richtig. So etwas darf der Staat nicht hinnehmen.“

Zum Repertoire der Genannten gehöre es unter anderem, Asylbewerber im Vorfeld über den genauen Zeitpunkt geplanter aufenthaltsbeendender Maßnahmen in Kenntnis zu setzen – verbunden mit der Mahnung, sich in dessen Umfeld nicht am gewohnten Aufenthaltsort zu befinden.

Weiterlesen:https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bamf-praesident-abschiebungen-zu-verhindern-verletzt-geltendes-recht-staat-darf-dies-nicht-dulden-a2834675.html

Bild: dpa

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