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Das ungarische Parlament hat mit einer deutlichen Mehrheit für die Gesetzentwurf abgestimmt. In Zahlen: 176 dafür, 10 dagegen, 6 Enthaltungen.

Der Gesetzentwurf wurde von der Partei Jobbik, LMP und MSZP unterstützt. Die Partei DK stimmte gegen den Gesetzentwurf, die Abgeordnete der Partei Párbeszéd haben sich enthalten.

Der Staat wird als Schuldner die Verantwortung für die zwischen im 1. Juli 2019. und 31. Dezember 2022 beschlossenen Kreditverträge der Familien tragen. Weitere Kautionen dürfen die Bänke nicht vorschreiben.

Die Gesetzänderung beeinflusst auch den Einkommenssteuergesetz um die Ermöglichung der Einkommenssteuerfreiheit für Familien, die mehrere Kinder haben wollen und Großfamilien bei dem Autokauf.

Das bis Ende 2022 anforderbare Familienförderungsgeld, was aus einer Summe von 10 Millionen ungarischen Forint besteht ist zinsfrei und ist frei verwendbar. Die Förderung können Ehepaare anfordern, wenn die Ehefrau mindestens 18 und höchstens 40 Jahre alt ist. Daneben muss auch einer von beiden eine Arbeit haben oder versichert sein und keiner darf vorbestraft oder steuerschuldig sein. Die Abzahlung darf höchstens 50 Tausend Forint sein, wenn das erste Baby auf dem Weg ist kann man die Zurückzahlung ab der 12. Woche der Schwangerschaft suspendieren. Bei einem Kind bleibt der Kredit Zinsfrei, wenn das Ehepaar mindestens drei Kinder bekommt muss es nichts von dem Kredit zurückzahlen.

Für den Kauf der Autos mit 7 Sitzplätzen hilft der Staat mit einer Summe von 2,5 Millionen Forint den Großfamilien. Auch das gilt bis 2022.

Das Gesetz wird ab dem 1. Juli rechtskräftig sein.

 

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