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Quelle: ZDF

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr), ob Asylbewerbern in der EU nach einer schweren Straftat der Flüchtlingsstatus verweigert oder aberkannt werden kann. Der EuGH muss unter anderem klären, ob Ausschlussgründe der EU-Anerkennungsrichtlinie mit dem in der Grundrechtecharta der EU verankerten Recht auf Asyl vereinbar sind. Gerichte in Belgien und Tschechien riefen zur Klärung dieser Frage den Gerichtshof an.

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