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Foto: Capun / Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde dereinst gegründet, um die Verträge zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu prüfen. Schleichend weitete er seine Zuständigkeiten aus und ist mittlerweile zu einer Art Verfassungsgerichtshof für die EU geworden, der nationale Verfassungsgerichte quasi außer Kraft setzt.

Ein aktuelles Beispiel, wie sich die Richter in Luxemburg über die nationalen Gerichte hinwegsetzen, liefert eine Klage von drei Asylwerbern beim EuGH. Sie hatten sich an den Gerichtshof gewandt, nachdem ihnen Belgien beziehungsweise die Tschechische Republik die Anerkennung ihrer Asylforderung verwehrt beziehungsweise wieder aberkannt hatten, weil die „Flüchtlinge“ wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt worden waren.

Der EuGH kam nun zur Erkenntnis, dass die Verweigerung des Asylrechts nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte beeinträchtige, das heißt, dass selbst schwer kriminelle Asylwerber nicht einfach abgeschoben werden dürfen. Die Richter wiesen darauf hin, dass EU-Ausländer, die eine begründete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland hätten, als Flüchtling im Sinne des Genfer Konvention einzustufen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob ihnen dieser Status förmlich nach EU-Recht verliehen wurde.

Außerdem spielt es für die Richter in Luxemburg keine Rolle, ob die Schutzsuchenden kriminell geworden sind, wie etwa der „Flüchtling“ aus der Elfenbeinküste, der wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen, oder jener aus dem Kongo, der wegen Diebstahls mit vorsätzlicher Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt worden war.

Für die Richter zählt, dass Menschen prinzipiell nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Hier gehe der Schutz durch die EU-Regeln über den der Flüchtlingskonvention hinaus.

An die Opfer denken die Richter nicht. Die unter der zunehmenden Ausländergewalt leidende Bevölkerung wird das aktuelle EuGH-Urteil wohl auch nicht freuen.

Allerdings freut sich die Bundesregierung in Berlin darüber. Sie sieht ihre Haltung durch das Urteil bestätigt. Der EuGH habe zum Ausdruck gebracht, dass es in jenen Fällen, in denen im Heimatland Folter drohe, ein Abschiebeverbot gebe, zeigt sich Innenstaatssekretär Stephan Mayer von der CSU gegenüber n-tv erfreut.

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