Zu Jahresbeginn hatte der Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang noch erklärt, dass es ausgeschlossen sei, dass man Informationen zum Potsdamer „Geheimtreffen“ an die Presse weitergeben würde.
Vor Gericht jedoch kommt nun die Kehrtwende, die Weitergabe wird nun nicht mehr ausgeschlossen.
„Geständnis“ der Info-Weitergabe an Presse
Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), schließt nun nicht mehr aus, dass seine Behörde Pressevertretern Informationen über das sogenannte „Geheimtreffen“ in Potsdam zur Verfügung gestellt hatte. Dies geht aus den Auskünften hervor, die das BfV aufgrund einer Klage des Tagesspiegels vor dem Verwaltungsgericht in Köln, erteilen musste. Die Informationen legen überdies nahe, dass der Verfassungsschutz im Vorfeld von dem Treffen in Potsdam wusste, wie auch Apollo News berichtet hatte.
Die Information sind alleine deshalb schon brisant, da die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zu Jahresbeginn noch behauptet hatte, dass gegenüber Journalisten „keine Informationen bekannt gegeben“ worden wären. Hintergrund der kleinen Anfrage war insbesondere ein vertrauliches Treffen des Verfassungsschutzes mit Presse-Vertretern zwei Wochen vor der diesbezüglichen Correctiv-Veröffentlichung. An diesem „Presse-Treffen“ soll damals auch Haldenwang teilgenommen haben. Damals erklärte dazu der Verfassungsschutz, „da Hintergrundgespräche vom BfV grundsätzlich nicht protokolliert werden, können zu inhaltlichen Details keine Angaben gemacht werden.“ Vor Gericht sieht nun offenbar die Sache wohl ganz anders aus.
Vage Informationen vor Gericht preisgegeben
Der Verfassungsschutz verweigerte laut Tagesspiegel zunächst auch vor Gericht die entsprechenden Auskünfte, mit dem Argument der Vertraulichkeit als „Existenzgrundlage“ der Journalistenrunde. Schließlich gab die Behörde aber doch einige vage Informationen preis und muss nun die Verfahrenskosten tragen.
Haldenwang sowie weitere Mitarbeiter der Behörde, die an dem Gespräch beteiligt waren, sollen dafür gesondert befragt worden sein. Am Ende hieß es, dass die Unterredung mit Journalisten nicht protokolliert werden würden und man die Inhalte deshalb „nicht vollständig“ rekonstruieren könne.
Haldenwang gab jedoch zu, es sei möglich, dass man „abstrakt“ über seine bisherigen Erkenntnisse berichtet habe. Das Treffen könne „Gegenstand von abstrakt formulierten Fragen“ der Pressevertreter gewesen sein. „Derartige Fragen wären, soweit sie überhaupt gestellt wurden, allenfalls möglichst abstrakt gehalten beantwortet worden“, so der Verfassungsschutz weiter. Ausgeschlossen sei allerdings, dass „Details“ an die anwesenden Journalisten weitergegeben wurden.
Correctiv hatte Teile der „Geheimplan-Recherche“ revidiert
Anfang des Jahres veröffentlichte bekanntlich die Plattform Correctiv eine groß angelegte Recherche mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. In einem Hotel in Potsdam hätte die AfD demnach angeblich einen „Geheimplan“ zur „Remigration“ von Ausländern sowie Deutschen mit Migrationshintergrund ausgearbeitet. Es wurden dabei sogar Vergleiche zur Wannsee-Konferenz gezogen. Diese „Recherche“ führte schließlich zu Massenprotesten gegen Rechts und gegen die AfD.
Inzwischen musste Correctiv allerdings deutlich zurückrudern und entscheidende Teile der sogenannten „Geheimplan-Recherche“ revidieren. Der Anwalt des „Medienhauses“ musste etwa eingestehen, dass bei dem Treffen im Landhaus Adlon „nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen“ wurde. Gerichtlich wurde zudem geurteilt, dass Correctiv Falschbehauptungen über den Juristen Ulrich Vosgerau getroffen hatte. Dieses Urteil erklärte Correctiv nichts desto trotz erwartungsgemäß zu einem großen Erfolg.
Correctiv-Chef Schraven erklärte dazu in einem Interview mit der FAZ, „der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden“.
Dem allerdings widerspricht die Justiz ausdrücklich. Das Landgericht gab hierzu eigens eine Pressemitteilung heraus. Darin hieß es, „alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte ‚Remigration‘ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde“ seien nicht Gegenstand des Urteils gewesen.
Schraven wurden entsprechende Äußerungen inzwischen untersagt.
Ich hoffe, dass wir bald konservative Regierungskoalitionen im Bund und in Bundesländern aus CDU/CSU und AfD bekommen.
Die correctiven Faktenschinder lügen bereits in ihrer Überschrift: Der angebliche „Geheimplan gegen Deutschland“ ist in Wirklichkeit ein „Geh-Heim-Plan FÜR Deutschland“.
Verbrecher. Fuer mich sind das alles Verbrecher. Die AfD und Sellner sollten eine Multi-Millionen Klage einreichen.
Der ehemalige Polizist und Youtuber Tim Kellner wurde am Mittwoch vom Landgericht Detmold wegen Beleidigung von Politikerinnen in drei Fällen verurteilt. Er soll eine Geldstrafe von 11 000 Euro zahlen, die sich aus 110 Tagessätzen in einer Höhe von je 100 Euro ergibt.
https://www.nzz.ch/international/tim-kellner-urteil-youtuber-beleidigt-politiker-soll-11000-euro-bezahlen-ld.1833830
Frauen auf der Anklägerseite, Frauen auf der Richterbank: Im Prozess sah sich Kellner ebenfalls unter fünf offiziellen Justizvertretern vier Frauen gegenüber; Staatsanwältin, Vorsitzende Richterin, Protokollführerin – und natürlich Staatsanwältin. Das hatte Folgen: Im angefochtenen Urteil von Oktober war ein von Kellner eingespielter Clip der der Frankfurter Rapperin “Schwester Ewa“, in dem diese eine Passantin mit “Ey du kleine Fotze!” tituliert, absurderweise als Beleidigung Kellners zu Lasten Chebli und Fester gewertet worden – weil er diesen Clip unmittelbar auf Schnittbilder der beiden Politikerinnen hin gezeigt hatte. Dass von den Damen in Robe hier keine grundsätzlich andere Bewertung zu erwarten war, lag auf der Hand.
https://journalistenwatch.com/2024/06/07/kellner-prozess-die-zweite-impressionen-einer-komoedie/
Wann werden diese Typen verklagt?
Aydan Özoguz, Integrationsbeauftragte des Bundes
„Eine spezifisch deutsche Kultur ist, jenseits der Sprache, nicht zu identifizieren.“
Hengameh Yaghoobifarah, taz-Kolumistin
„Deutsche Dreckskultur“, „Deutsche, schafft Euch ab!“
Ferda Ataman,
„Kartoffeldeutsche“
Deniz Yücel, Journalist
„Der baldige Abgang der Deutschen ist Völkersterben von seiner schönsten Seite.“
Berliner Grüne zum Mord von Mannheim: „Ha, ha, ha!“
https://www.pi-news.net/2024/06/berliner-gruene-zum-mord-von-mannheim-ha-ha-ha/
Das Herz: NFL-Profi Thomspon bricht mit 25 Jahren bei Teamsitzung plötzlich zusammen: https://www.mopo.de/sport/sportmix/schock-bei-teamsitzung-nfl-profi-bricht-mit-herzstillstand-zusammen/
Der 1963 geborene Bremer Reiner Schümer?
Der Kampf gegen rechts muss weitergehen?? Manche verdienen gut daran?
https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteil-mitte/bremer-fuerchtet-um-die-demokratie-und-ruft-ueber-banner-zur-eu-wahl-auf-doc7vpktajb9li1mkqjz1fl
Der Mord an Rouven L. – Wie Tausende Polizisten um ihren Kollegen trauern
Für besonderes Befremden sorgt die Wortmeldung der Journalistin und Buchautorin Kerstin Herrnkind im Stern, vier Tage nach der Tat. „Daß Polizisten im Dienst ums Leben kommen“ sei zwar „bedauerlich“, heißt es im Einleitungstext ihres Artikels „Mit dem Tod des Beamten wird Politik gemacht“. Doch es passiere „zum Glück selten“. Jeder Bauarbeiter lebe „gefährlicher“.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/der-mord-an-rouven-l-wie-tausende-polizisten-um-ihren-kollegen-trauern/
Herrnkind? gehört sie zur besonderen Herrenrasse? Schuldkult?
Das sind keine gestandenen geradlinnigen KERLE sondern wankelmütige Nichtskönner, anders sind ihre Wort-Verdrehungen und spätere evtl. Wahrheitsgeständnisse nicht zu erklären, eben keine gestandenen Charaktere und Umfaller.
Solche Zeiten wie jetzt spülen eben diese Art Personal nach Oben………………………………………………..