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Es ist eine sehr gut geschriebene, staatsrechtliche Expertise, die sich im Allgemeinen mit den „verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Kommunikation aus dem Parlament“ und im Einzelnen mit dem Entschließungsantrag befasst, der in der Zeit vor der Wahl im Bundestag zur Entscheidung stand: Die Migrationsfrage, an der sich die Gemüter erhitzten.

Schallende Klatsche von Rechtsprofessor
Umgang mit der AfD beim Merz’schen Migrations-Antrag verfassungswidrig! 

Von NIKI VOGT | Was bei der ganzen moralischen Aufregung dabei völlig unbemerkt blieb: Sie verletzte Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes. Und das moralisch hohe Ross gegen die vermeintlichen Nazis ist da ernsthaft gegen die Schranken des Grundgesetzes geprasselt. Aber der Reihe nach …

Höfliche Philippika einer ausgewiesenen Expertin

Prof. Dr. Sophie Schönberger ist Professorin für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Direktoriumsmitglied des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PruF), steht in ihrem Profil auf der Seite „Verfassungsblog.de“. Auf derselben Seite steht eine kurze Erklärung, was der Verfassungsblog eigentlich will:

„Helfen Sie, die Verfassung zu schützen! Die Verfassung gerät immer mehr unter Druck. Um sie schützen zu können, brauchen wir Wissen. Dieses Wissen machen wir für alle frei zugänglich. Open Access.“

Auf Wikipedia ist mehr über diese kompetente Dame Schönberger zu lesen:
„Nach einem Semester als Lehrstuhlvertreterin wurde sie im Wintersemester 2012 auf die Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Medienrecht, Kunst- und Kulturrecht an der Universität Konstanz berufen. Zum Wintersemester 2018 wurde Schönberger als Nachfolgerin von Martin Morlok an die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf berufen. Dort übernahm sie einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht sowie – gemeinsam mit dem Politikwissenschaftler Thomas Poguntke – die Leitung des interdisziplinären Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung.

Also nicht jemand, der im luftleeren Raum sich irgendetwas zusammenreimt. Sie schreibt:

„Für die Kommunikation im Parlament kennt das Grundgesetz spezifische Regeln, die ein größtmögliches Maß an freiem, einschüchterungsfreiem Diskurs ermöglichen sollen. Zentrale Vorschrift ist dabei die in Art. 46 Abs. 1 GG verankerte Indemnität. Sie verhindert, dass Abgeordnete wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für verleumderische Beleidigungen. (…) Was aber, wenn es gar nicht um die Kommunikation im Bundestag, sondern um die Kommunikation des Bundestages geht? Wenn es also gar nicht um die Mandatstätigkeit der Abgeordneten, sondern um die Informationstätigkeit des Verfassungsorgans geht? Dann ist das Parlament als Verfassungsorgan selbstverständlich gem. Art. 20 Abs. 3 GG an die Verfassung und insbesondere gem. Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden.“

In diesem Grundgesetz-Artikel lesen wir:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Bedeutet: Alles, was das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an Grundrechten postuliert, gilt uneingeschränkt auch für alle staatlichen Organe. Also auch für den Bundestag.

Eine „Parteipolitische Kriegserklärung durch ein Verfassungsorgan?“ …

… schreibt Frau Prof. Dr. Sophie Schönberger provokant-plakativ.

Und nun seziert Prof. Schönberger mit dem Skalpell Verstöße von Parlamentariern im Bundestag anhand verschiedener Beispiele. Das kann man auf der Webseite des Verfassungsblogs nachlesen. Dann kommt sie zu dem im Parlament hochumstrittenen Entschließungsantrag zur Migration im Januar dieses Jahres. Wir alle erinnern uns gut an diese ziemlich entlarvende Streiterei. CDU-Kanzlerkandidat Merz hatte im Vorfeld – vor Entschlossenheit und moralischem Abscheu platzend – völlig ausgeschlossen, gemeinsam mit der AfD zu stimmen.

Sein Kalkül: Die AfD werde schon aus Gründen des Beleidigtseins gegen seinen Antrag zur Eindämmung der Migration stimmen und ihm eine Abfuhr erteilen. Damit ihm das auch sicher gelingt, baute er auch noch eine Passage in seinen Antrag, der eine heftige Ohrfeige für die AfD war. Möglicherweise auch noch mit dem Hintergedanken, dass die erwartete Ablehnung durch die AfD ihr Klientel verärgern würde. Würde sie dennoch dafür stimmen, hätte er diesen, unten folgenden Absatz als moralisches Alibi. Würden sie dagegen stimmen, könnte er gefahrlos vor seinen konservativen Wählern behaupten, es ja versucht zu haben. Dieser infame Absatz lautete:

„Wer die illegale Migration bekämpft, entzieht auch Populisten ihre politische Arbeitsgrundlage. Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen. Sie will, dass Deutschland aus EU und Euro austritt und sich stattdessen Putins Eurasischer Wirtschaftsunion zuwendet. All das gefährdet Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner.“
(Quelle:  Deutscher Bundestag, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/14698 vom 28.01.2025. Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zu aktuellen innenpolitischen Themen)

Der Antrag wurde bekanntermaßen am 28.1.25 von CDU/CSU, AfD und FDP angenommen. Die AfD ist trotz dieser Unverschämtheit und Unfairness des CDU-Kanzlerkandidaten Merz ihrer Linie und dem Wunsch ihrer Wähler treu geblieben. Dementsprechend war der Aufschrei in den Parteien ab links der Mitte groß und laut. Das Kalkül des Herrn Merz war nicht aufgegangen, er büßte massiv Glaubwürdigkeit ein. Er wurde Herrn Merz laut und mit Krakeel als Kollaboration mit Rassisten und Nazis vorgeworfen. Am Ende ein Eigentor für den CDU-Kanzlerkandidaten.

Die Unterstellung, dass die AfD den Austritt Deutschlands aus der EU und eine Mitgliedschaft in „Putins Eurasischer Wirtschaftsunion anstrebe (er meinte damit das Jahrtausenprojekt „Neue Seidenstraße“ oder auch „One Belt one Road“), war ebenfalls eine Unverschämtheit. Aber das ist noch nicht einmal der größte Fehler. Der AfD darf man ja sowieso ungestraft alle Untaten unterstellen. Daher war man sich offenbar im Bundestag sicher, dass die korrekte, gute Gesinnung auch keinerlei Rücksicht auf die Gesetzeslage laut Grundgesetz nehmen muss. Hier diagnostiziert Frau Prof. Schönberger aber knapp und treffend:

„Der Bundestag hat also tatsächlich beschlossen, dass die AfD „unser“ politischer Gegner, d.h. der politische Gegner des Bundestages als Verfassungsorgan, ist. Es ist offensichtlich, dass eine solche parteipolitische Kriegserklärung eines Verfassungsorgans die Chancengleichheit der Partei aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt (und zwar unabhängig davon, dass die Abgeordneten der AfD diesem Antrag zugestimmt haben).“

Sind AfD-Leute Freiwild?

Schön, dass es anhand von diesem Vorgang einmal von einem Experten aufgedröselt und anschaulich erklärt wird. Dass hier der Bundestag das Grundgesetz verletzt – und das ausgerechnet gegen eine Partei, die dauernd beweislos der Verfassungsfeindlichkeit beschuldigt wird, ist schon  irgendwie … bemerkenswert.

Die Chancengleichheit für die AfD, das dürfte jedem aufgefallen sein, der nicht voreingenommen ist, war für die AfD von Anfang an nie gegeben. Die Unfairness und wütende Emotionalität, mit der die AfD gegen den erklärten Willen des Volkes (über zwanzig Prozent Wahlzustimmung belegen, dass es keine allgemein abgelehnte Splitterpartei, sondern eine Volkspartei ist) angegriffen und diffamiert, ja auch von Linksextremisten oder SPD-Mitgliedern in Kneipen physisch attackiert wird, gilt den Angreifern im Parlament und außerhalb auch noch als Beweis ihrer Tugendhaftigkeit.

Übertrieben? Nein. Der Kölner Express berichtete am 23.12.2024:

„In einer Hürther Kneipe soll der SPD-Ratsvorsitzende Lukas Gottschalk (31) den AfD-Politiker Norbert Raatz attackiert haben. Nach anfänglichen Beschimpfungen eskalierte die Situation. Jetzt ermittelt der Staatsschutz der Polizei Köln.

Auf X kursiert ein Video, das eine Prügelattacke in einer Gaststätte in Hürth (Rhein-Erft-Kreis) zeigt. Demnach soll der SPD-Ratsvorsitzende Lukas Gottschalk (31) den AfD-Politiker Norbert Raatz zu Boden geschlagen haben.

„Wir haben Kenntnis von dem Vorfall. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen“, sagte Christoph Gilles, Sprecher der Kölner Polizei, am Montag (23. Dezember 2024) auf EXPRESS.de-Nachfrage.“

Norbert Raatz hält sich zunächst mit einem anderen an der Theke auf, als plötzlich eine Gruppe um SPD-Mann Gottschalk dazukommt und Beleidigungen wie „Schmarotzer“ und „Nazi-Schwein“ fallen. Auch Getränke fliegen, dann die Fäuste.

Es ist zu sehen, wie Gottschalk Raatz von hinten schubst, später ihm mit Anlauf gegen den Oberkörper tritt. Auch der Mann neben dem AfDler geht zu Boden. Ein Begleiter des SPD-Ratsvorsitzenden prügelt ebenfalls mit. Die Situation ist allerdings unübersichtlich. Nach rund zwei Minuten endet die Videoaufnahmen.“

Hier ist das Video:



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Von Redaktion

20 Gedanken zu „Umgang mit der AfD verfassungswidrig! – schallende Klatsche von Rechtsprofessor“
  1. Man hört nicht selten den Begriff „Ausmerzen“. Für das Ausmerzen der Absichten des Grundgesetzes hat es noch nicht einmal eines Merz bedurft. Religionsfreiheit (Blaue Moschee, Artgemeinschaft u.a. verboten), Vereinsfreiheit (diverse Verbote), Pressefreiheit (diverse Verbote, Verbotsversuche, Kontokündigungen; Zwangsbeitragsrundfunk), Meinungsfreiheit (laufende Verfolgungen von sich äußernden Menschen; Zensur) und Vertragsfreiheit (Kaufzwänge und Kaufverbote, z.B. Sozialversicherungspflicht für Schulmedizin; Bevormundung von Ärzten und Patienten) sind schon unter Rotgrün abgeschafft worden. Merz will nun auch noch das erarbeitete und ersparte Eigentum zerstören, denn exzessive Schuldenmacherei zerstört langfristig die Währung. Anscheinend will Merz auch Russland ausmerzen, wie man es von Machthabern in Frankreich, Großbritannien und Deutschland aus der Geschichte kennt.

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  2. Es geht um den Bevölkerungsaustausch in Europa. Deutschland ist Spitzenreiter bei diesem Bevölkerungsaustausch. Sogar Oma Merkel bekam dafür eine Auszeichnung. Selbst wenn ein Wunder geschähe und die AfD die Führung übernähme, würde es 20 bis 30 Jahre dauern, bis Deutschland wirtschaftlich wieder stark und unabhängig wäre. Um alle Fehltritte und Verschuldungen zu vertuschen, provozieren Mertz und Leyen gezielt einen Krieg gegen Russland.

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  3. Untersuchungshaft für Corona-Kritikerin: „Das war reine Schikane“
    Bei Protesten während der sogenannten Corona-Pandemie reagierte die Behörde häufig mit einer Kriminalisierung. Oft lautete der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder tätlicher Angriff auf Polizisten. So erging es auch Eike Lauterbach, die am 29. August 2020 bei der zweiten großen Querdenken-Demo in Berlin war. Obwohl die angebliche Tat schon vier Jahre zurückliegt und die Strafe erwartbar gering ausfiel, wurde sie am 15. Juni dieses Jahres für fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesperrt.
    https://www.extremnews.com/lifestyle/fernsehen/f08d19d478700cb

    Christoph Maier: Hardliner ohne Herz und Einsicht – Söder lehnt Begnadigung eines inhaftierten Corona-Impfverweigerers ab!
    https://www.extremnews.com/nachrichten/politik/138619d41020510

    Corona-Profiteure verklagen Friedens-Demo-Initiator Michael Ballweg
    https://www.extremnews.com/lifestyle/internet/2bea19cf8cc98ef

    Verfassungsrichterin: Corona-Entscheidungen waren „absolut richtig“
    Die Vizepräsidentin des
    Bundesverfassungsgerichts, Doris König, hat die Urteile des Gerichts zu
    den Corona-Maßnahmen verteidigt. Der „Rheinischen Post“ sagte sie, dass
    sie die Corona-Rechtsprechung „absolut für richtig gehalten“ habe.
    https://www.extremnews.com/nachrichten/vermischtes/e7aa19c987553b2

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  4. Man kann zu diesen Aussagen eigentlich nur noch hinzufügen schützt euch helft denen die zu euch UNS stehen und schlagt wenn nötig aber nur wenn nötig mit den gleichen Mitteln zurück.

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    1. Die gehen mit Gewalt gegen unsereins vor, Antifa Schläger Sozen SA, man muß gegen die mit gleicher Härte vorgehen. Früher SA gegen Rotfrontkämpferbund unter Führung Ernst Thälmann aus Hamburg. Wie sagte doch einst Kulenkampff in allerdings anderem Zusammenhang … „Einer wird gewinnen“ …so isses, so wird’s sein !

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      1. das Problem daran ist nur es werden zu viele den Schw..z einziehen und die es durchziehen sind dann die Verbrecher und für diese Feiglinge soll ich dann als Verbrecher abgestempelt werden.wirklich!?!?!

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    1. Auf die Frage gibt es eine einfache Antwort: WEIL ES DIE POLITIK SO WILL!
      Und diese Poltik wird von Politkern gemacht die D in den Untergang treiben!

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    1. Der Führer der sog. „Braunen“ hat ihn genauso verehrt wie ihn die sog. „Schwarzen“ unter den EU-Parteien verehren: den Kriegssüchtling Carolus, den sie „groß“ nennen, weil er große Leichenberge produziert hat, um Bodenständigkeit und regionale Vielfalt zu zerstören. Wer sich solche Vorbilder wählt, kann nur gefährlich sein. Was sagt die AfD zu dem antideutschen Aachener Menschenschlächterkult? Was tut die AfD dagegen? Hat sie in Landtagen oder im Bundestag beantragt, den Aachener Schlächterkult zu verbieten, zumal heuer eine Leyen mit solcher Schändung der Würde Deutschlands „geehrt“ werden soll?

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  5. Verfassungswidrig?
    Neue Normalität im pesten Neuschland in dem wir ungut ungerne kleben. Angefangen hat es vor 15 Jahren, mit der als Teuro-Rettung beschönigten Geldvernichtungsagenda durch die virtuelle Notendruckerpresse. Wobei man die Schäuble-Totalüberwachungsagenda und Flinten-Pfuzschis Internet-Stopschild auch schon als Vorboten dazuzählen kann, dann sind es bald 20 Jahre die „unsere“ Volkstreter mit Vollgas gegen unsere Rechte und Freiheit vorgehen.

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  6. Auch solche ARTEN von GUTACHTEN bringen diese mittelmäßigen selbsternannten Superdemokraten nicht ins Wanken (dazu braucht man das Bestehen von HIRN), sie bleiben bei ihren DENKSCHABLONEN ihres undemokratischen Seins.
    Die derzeitigen Verhandlungen der Wahlverlierer gestalten sich doch für die heruntergewirtschaftete SPD „wunderbar“, nur der SPD-Vorsitzende hat eine entsprechende Größe, es ist aber nur seine Körpergröße !
    Ansonsten wieder nur viel unsinniges Blablabla der Wähler-Vertuschung.

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  7. Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen. .
    .
    Offene Grenzen
    Wir haben aktuell zwischen 70 und 80 Messerattentate pro Tag in Deutschland?
    https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteil-mitte/nach-messerattacke-im-regional-express-angehoeriger-fordert-handeln-doc7znuwpy0vqr1zatj9a5 .
    .

    Für manche Leute scheint dies kein Problem zu sein? .
    .
    „Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt und kennt Modernisierungsgewinner ebenso wie Modernisierungsverlierer, sie hat die Tendenz, in eine Vielzahl von Gruppen und Gemeinschaften auseinanderzustreben sowie die Verbindlichkeit ihrer Werte einzubüßen.“
    Daniel Cohn-Bendit

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  8. Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen.
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    Offene Grenzen
    Wir haben aktuell zwischen 70 und 80 Messerattentate pro Tag in Deutschland?
    https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteil-mitte/nach-messerattacke-im-regional-express-angehoeriger-fordert-handeln-doc7znuwpy0vqr1zatj9a5
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    Für manche Leute scheint dies kein Problem zu sein?
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    „Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt und kennt Modernisierungsgewinner ebenso wie Modernisierungsverlierer, sie hat die Tendenz, in eine Vielzahl von Gruppen und Gemeinschaften auseinanderzustreben sowie die Verbindlichkeit ihrer Werte einzubüßen.“
    Daniel Cohn-Bendit

  9. ach ihr rechts, links und
    oben, unten professoren.
    deutschland ist kaputt,
    fertig und hat flasche leer.
    musk besitzt die afd,
    blackrock gehört die cs/cdu,
    der rote rest gehört den
    moslems und die heutigen
    grünen sind nichtmalmehr
    im stande nen joint zu drehn.
    grabt euch n’loch und
    hirnfurzt ghöte________

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  10. Ich bin von Anfang an AfD-Wähler. Mir hatte imponiert, dass die AfD etwas spöttisch Professorenpartei genannt wurde. Ich beurteile Parteien nach ihren Vorsitzenden. An ihnen sehe ich, wes Geistes Kind eine Partei ist. Zurzeit hat die AfD mit dem Handwerksmeister Chrupalla und Frau Dr. Weidel auch fleißige und intelligente Vorbilder der Leistungsgesellschaft. Die Leistungsgesellschaft erwirtschaftet die Sozialleistungen und den Wohlstand.
    Joachim Datko – Ingenieur, Physiker – Regensburg

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