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Mit einer Strafanzeige gegen Angela Merkel und ihre amtlichen Mitarbeiter „wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der deutschen Völker“ sorgt der renommierte deutsche Anwalt Wilfried Schmitz für Aufsehen.

„Es ist von besonderem historischen Interesse, dass endlich aufgearbeitet wird, was eigentlich die wahren Hintergründe für die ‚Einreisegestattungen‘ ab Ende August/Anfang September 2015 waren“, erklärt der laut parteilose Menschenrechtler Schmitz zu seiner Strafanzeige. Diese beruht auf dem Tatverdacht des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB.

Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.”

Die Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel sowie alle an der Umsetzung / Ausführung ihrer Anordnungen mitgewirkt habenden Mitarbeiter der sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der deutschen Völker gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ist adressiert an Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank beim Bundesgerichtshof Karlsruhe.

Quelle: https://www.compact-online.de/rechtsanwalt-verklagt-merkel-und-ihre-globalpolitischen-pyromanen-wegen-voelkermord/

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