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Das Verhängen von Ausgehverboten war immer schon gängige Praxis in Diktaturen. Beispiele dazu gibt es in der Geschichte genug. Besonders kommunistische bzw. faschistische Systeme “zeichneten” sich dabei aus. Aus diesem Grund ist es alarmierend, wenn jetzt in Österreich von der türkis-grünen Bundesregierung unter Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) jetzt bundesweit ein Ausgangsverbot verhängt wird (von 20 Uhr bis 6 Uhr!). Die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme steht in keiner Relation zum Anlassfall: die sogenannte Corona-Pandemie. Eine Pandemie, die nüchtern betrachtet mit einer Influenzawelle nicht einmal „mithalten“ kann. Eine Pandemie, die sich auf die Sterberate kaum oder gar nicht auswirkt. Eine Pandemie, während dieser wie beispielsweise in Frankfurt Bestatter in Kurzarbeit sind. UNSER-MITTELEUROPA berichtete.
Hier eine Statistik des statistischen Bundesamtes aus der hervorgeht, wie „tödlich“ die Pandemie ist. Man vergleiche die Werte aus dem Jahre 2018 mit heuer (jeweils Jan. bis Jun.). Der Leser möge sich abseits der medialen Hysterie selbst ein Bild machen:


Statistik Todesfälle in Deutschland Jan. bis Jun. während des Höhepunktes der Pandemie

Schockierend: Corona-Ausgangssperre ident mit NS-Juden-Ausgangsverbot

Dass in Österreich die ab Dienstag dort verhängte Ausgangsbeschränkung eher eine weitere Disziplinierungsmaßnahme darstellen soll, als eine sinnvolle Schutzmaßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus, macht besonders betroffen, denn die Zeitspanne dieser Beschränkung gleicht auf die Minute genau dem Beginn und dem Ende des 1938 erlassenen Ausgangsverbotes in der NS-Zeit für Juden (zumindest in der Stadt Ulm): 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens! Bei Zuwiderhandeln drohten ebenfalls drakonische Strafen: bis zu 14 Tage Haft oder “Inschutzhaftnahme”. Mit 1. September 1939 wurde von der Polizei übrigens deutschlandweit ein abendliches Ausgehverbot für Juden ab 20 Uhr, im Sommer ab 21 Uhr, verordnet.

Brüder im Geiste?

Wir wollen der Regierung nicht unterstellen, hier vorsätzlich eine NS-Methode imitiert zu haben, es zeugt jedoch von mangelnder Sensibilität, dass man nichts dabei findet, den Zeitrahmen des verordneten Hausarrestes punktgenau so maximal festzulegen, wie es die Nazis vormachten. Damals war es Rassen-, heute Corona-Wahn. Das Resultat war und ist jedoch das gleiche: eine faschistische Beschneidung elementarster Grundrechte.

Hier die amtliche Bekanntmachung des Ausgehverbotes für Juden vom 9. November 1938 (sogar Monat und Tag sind fast ident! In Österreich des Jahres 2020 der 3. November) aus der Stadt Ulm, verhängt durch den damaligen Polizeidirektor.

Anmerkung: Dass diese Maßnahme gegen die europäische Menschrechtskonvention verstößt, wird demnächst Gegenstand einer weiteren Betrachtung hier bei UNSER-MITTELEUROPA sein.

Von Redaktion

4 Gedanken zu „2020 oder 1938? Lockdown-Verordnung gleicht erschreckend NS-Ausgehverbot für Juden“
  1. Ei ei ei, unzulässige Vergleiche mit der Judenverfolgung ziehen und dann halbherzig relativieren. Man muss Ausgangssperren nicht gut finden, aber sich mit Verfolgten des Naziregimes gleichzustellen wegen der gleichen Uhrzeiten ist im besten Fall lächerlich.
    Mir allerdings bleibt das Lachen im Hals stecken.

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  2. Wenn ich auch die Ausgehverbote falsch finde, so ist Euer Vergleich mit den Nur für Juden geltenden Ausgehverboten der Nazis schändlich.

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  3. Eine Kennzeichnung für Regimekritiker ist bestimmt auch schon in Arbeit. Dank Corona wird man die Impfverweigerer mit einem Stern kennzeichnen, deren Träger dann nicht mehr am öffentlichen Leben teil nehmen dürfen.

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