2020 oder 1938? Lock­down-Verord­nung gleicht erschre­ckend NS-Ausgeh­verbot für Juden

Das Verhängen von Ausgeh­ver­boten war immer schon gängige Praxis in Dikta­turen. Beispiele dazu gibt es in der Geschichte genug. Beson­ders kommu­nis­ti­sche bzw. faschis­ti­sche Systeme „zeich­neten“ sich dabei aus. Aus diesem Grund ist es alar­mie­rend, wenn jetzt in Öster­reich von der türkis-grünen Bundes­re­gie­rung unter Kanzler Sebas­tian Kurz (ÖVP) jetzt bundes­weit ein Ausgangs­verbot verhängt wird (von 20 Uhr bis 6 Uhr!). Die Verhält­nis­mä­ßig­keit dieser Maßnahme steht in keiner Rela­tion zum Anlass­fall: die soge­nannte Corona-Pandemie. Eine Pandemie, die nüch­tern betrachtet mit einer Influ­en­za­welle nicht einmal „mithalten“ kann. Eine Pandemie, die sich auf die Ster­be­rate kaum oder gar nicht auswirkt. Eine Pandemie, während dieser wie beispiels­weise in Frank­furt Bestatter in Kurz­ar­beit sind. UNSER-MITTELEUROPA berichtete.
Hier eine Statistik des statis­ti­schen Bundes­amtes aus der hervor­geht, wie „tödlich“ die Pandemie ist. Man vergleiche die Werte aus dem Jahre 2018 mit heuer (jeweils Jan. bis Jun.). Der Leser möge sich abseits der medialen Hysterie selbst ein Bild machen:


Statistik Todes­fälle in Deutsch­land Jan. bis Jun. während des Höhe­punktes der Pandemie

Scho­ckie­rend: Corona-Ausgangs­sperre ident mit NS-Juden-Ausgangsverbot

Dass in Öster­reich die ab Dienstag dort verhängte Ausgangs­be­schrän­kung eher eine weitere Diszi­pli­nie­rungs­maß­nahme darstellen soll, als eine sinn­volle Schutz­maß­nahme zur Eindäm­mung des Corona-Virus, macht beson­ders betroffen, denn die Zeit­spanne dieser Beschrän­kung gleicht auf die Minute genau dem Beginn und dem Ende des 1938 erlas­senen Ausgangs­ver­botes in der NS-Zeit für Juden (zumin­dest in der Stadt Ulm): 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens! Bei Zuwi­der­han­deln drohten eben­falls drako­ni­sche Strafen: bis zu 14 Tage Haft oder „Inschutz­haft­nahme“. Mit 1. September 1939 wurde von der Polizei übri­gens deutsch­land­weit ein abend­li­ches Ausgeh­verbot für Juden ab 20 Uhr, im Sommer ab 21 Uhr, verordnet.

Brüder im Geiste? 

Wir wollen der Regie­rung nicht unter­stellen, hier vorsätz­lich eine NS-Methode imitiert zu haben, es zeugt jedoch von mangelnder Sensi­bi­lität, dass man nichts dabei findet, den Zeit­rahmen des verord­neten Haus­ar­restes punkt­genau so maximal fest­zu­legen, wie es die Nazis vormachten. Damals war es Rassen‑, heute Corona-Wahn. Das Resultat war und ist jedoch das gleiche: eine faschis­ti­sche Beschnei­dung elemen­tarster Grundrechte.

Hier die amtliche Bekannt­ma­chung des Ausgeh­ver­botes für Juden vom 9. November 1938 (sogar Monat und Tag sind fast ident! In Öster­reich des Jahres 2020 der 3. November) aus der Stadt Ulm, verhängt durch den dama­ligen Polizeidirektor.

Anmer­kung: Dass diese Maßnahme gegen die euro­päi­sche Mensch­rechts­kon­ven­tion verstößt, wird demnächst Gegen­stand einer weiteren Betrach­tung hier bei UNSER-MITTELEUROPA sein.

4 Kommentare

  1. Ei ei ei, unzu­läs­sige Vergleiche mit der Juden­ver­fol­gung ziehen und dann halb­herzig rela­ti­vieren. Man muss Ausgangs­sperren nicht gut finden, aber sich mit Verfolgten des Nazi­re­gimes gleich­zu­stellen wegen der glei­chen Uhrzeiten ist im besten Fall lächerlich.
    Mir aller­dings bleibt das Lachen im Hals stecken.

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  2. Wenn ich auch die Ausgeh­ver­bote falsch finde, so ist Euer Vergleich mit den Nur für Juden geltenden Ausgeh­ver­boten der Nazis schändlich.

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  3. Eine Kenn­zeich­nung für Regime­kri­tiker ist bestimmt auch schon in Arbeit. Dank Corona wird man die Impf­ver­wei­gerer mit einem Stern kenn­zeichnen, deren Träger dann nicht mehr am öffent­li­chen Leben teil nehmen dürfen.

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