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Von PETER HAISENKO | Mit Corona wird immer wieder gefordert, auf die „Wissenschaft“ zu hören. Das tut der Coronator Söder nicht. Die offizielle Website des RKI warnt ausdrücklich vor unqualifiziertem Gebrauch der FFP-2-Masken.

Das RKI warnt ausdrücklich davor, FFP-2-Masken ohne vorhergehende medizinische Untersuchung zu tragen, ob man das gesundheitlich überhaupt verträgt. Das muss auch Herr Söder wissen. So bringt er mit seinem FFP-2-Diktat die Gesundheit der Bürger in Gefahr. Der Text des RKI ist dermaßen brisant, dass ich ihn hier einfach im Original vorstelle. Sie finden ihn unter dieser Adresse in der Unterkategorie „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP-2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?“
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Die fettgedruckten Hervorhebungen sind vom RKI selbst vorgenommen worden.

„Das Tragen von 2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird  im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“.

„Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Kontext der allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen das Tragen einer Alltagsmaske eine wichtige Maßnahme darstellt, die allerdings einzeln angewendet nicht so effektiv sein kann wie die Kombination von mehreren Maßnahmen im Sinne eines Maßnahmenbündels. Deshalb sollte der Einsatz von Masken nicht dazu führen, dass andere Komponenten der -Regeln vernachlässigt werden oder sogar Risiken bewusst in Kauf genommen werden (z.B. durch Erhöhung der Personendichte in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung, oder Erhöhung der Zahl der nicht zwingend erforderlichen Kontakte).

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei fortschreitendem Infektionsgeschehen es zudem nicht auszuschließen ist, dass es wie zu Beginn der Pandemie zu Engpässen in der Versorgung mit FFP-Masken im Gesundheitswesen, kommen könnte. Siehe auch die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie.

In der Allgemeinbevölkerung ist die Mund-Nasen-Bedeckung eine akzeptierte, verfügbare und einfach zu handhabende Maßnahme (siehe auch die Frage Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beachten?).

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer, dass Coronator Söder per Diktat zum Tragen der FFP-2-Masken die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr bringt. Ob das vorsätzlich oder grob fahrlässig geschieht, lasse ich dahingestellt. Ich bin der Meinung, dass er sich damit strafbar gemacht hat und sofort von seinem Amt zurücktreten muss. Allerdings stelle ich noch die Frage in den Raum, wie die 75-Minutengrenze zum Beispiel in einem Fernzug eingehalten werden soll.

Zum Autor: Peter Haisenko ist Schriftsteller, Inhaber des Anderwelt-Verlages und Herausgeber von AnderweltOnline.com


Von Redaktion

8 Gedanken zu „RKI gibt zu: FFP-2 Masken sind eine Gefahr für die Gesundheit“
  1. Nur mal so eine SCHNAPSIDEE …

    Wenn z.B. alle Hartz-4-Empfänger einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, weil sie ja – ganz gemäß den offiziellen Regeln des RKI – eine arbeitsmedizinische Untersuchung, eine Einweisung und einen nicht unerheblichen Vorrat an Einmal-(!)Masken brauchen …?!
    Dieser Mehrbedarf ist durch den Regelsatz von 400+X € ja nicht abgedeckt.

    Was würde dann unser Coronator dazu sagen?
    Vermutlich wieder gar nix. Außer dass wieder soundso viele Flugzeug abstürzen!

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  2. Hinzukommt, dass es in der allgemeinen Bevölkerung gar nicht so bekannt ist, wie lange man so eine Maske tragen kann, wann man sie wechseln und entsorgen muss. Der Coronator Söder macht sich wohl erst dann strafbar, wenn nachweislich einem Maskenträger ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Das ist wahrscheinlich schwer nachzuweisen!

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  3. Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung im Bereich Arbeitsschutz durch Atemschutz als Träger von ffp2 und ffp3 Masken, um das Einatmen von Feinstäuben metallischer Art wie auch textiler Art zu vermindern. ich greife dabei auf einen Altbestand an Masken zurück. Mir ist aufgefallen, dass bei neu Bestellungen die Qualität der Ware sowohl ffp3 als auch ffp2 nicht und zwar gar nicht und zwar keinesfalls die Qualität meiner lagerware erreicht. Die Masken sind dünn, riechen chemisch, passen sich der Gesichtsform nicht so gut an und beim Bearbeiten von Metallen schleifen etc. ist bei den neueren ffp2 Masken ein zügiger durchschlag von Stäuben im Inneren der Maske zu sehen. Diese Erfahrung wollte ich nur teilen. Ich glaube dass das Tragen dieser Masken gesundheitsschädlich ist. möglicherweise sogar gesundheitsschädlicher, als die Substanzen, vor denen sie eigentlich schützen sollen!

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  4. Das der Söder das Fahrlässig macht, glaube ich nicht, der macht das ganz bewusst.
    Seine Frau verdient die dicke Kohle mit Masken und nicht umsonst will er dieses Giftzeug zur Pflicht machen. Genau wie Spahn nicht fahrlässig handelt, wenn es um die Impfung geht, er nimmt es bewusst in Kauf, das Menschen daran sterben, Hauptsache seine Villa wird von Big Pharma bezahlt. Das sind keine Politiker für das Volk, das sind Psychopathen, die dioe Rolle eines Politikers übernommen haben, um ihre kranken Ideen auszuleben und sich bereichern.
    Ich hoffe solche Gestalten bekomme ihre Strafe.

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