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Zeitungs aus 1965

In George Orwell’s Klassiker der Weltliteratur „1984“ erklärt der Protagonist der Handlung, Winston Smith, dass er im Wahrheitsministerium in dem er arbeitet, am Adaptieren der Vergangenheit an die Gegenwart mitwirke. Nicht dürfe an Relikten oder Wissen vergangener Zeiten übrigbleiben, was nicht dem zeitgeistkonformen Vorgaben des „Großen Bruders“ entsprach. Die Begründung dazu liefert uns ebenfalls Orwell: „Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.“
Ein Musterbeispiel einer derartigen orwellschen Vorgangsweise, um nicht zu sagen Dokumentenfälschung, liefert uns das österreichische „Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)“.

Dazu ein Beispiel:

Im Jahre 1968 wurde behördlicherseits die Zustimmung zu einer Ehe einer Österreicherin mit einem, wir zitieren wörtlich, „Kongoneger“ verweigert. Die Begründung dazu:

„Die Eheschließung einer minderjährigen Österreicherin mit einem Kongoneger ist mit einem vielfältigen Risiko belastet, für welches weder der Vormund noch das Gericht die Verantwortung übernehmen können, daher keine Ersetzung er einer verweigerten Zustimmung.“

Das entsprechende Dokument wurde dann 1997 digitalisiert (seihe unten) uns für jeden zugänglich gemacht. Im Jahr  2013 (19.12.2013) fand dann eine „Aktualisierung“ statt. Seitdem liest es sich so:

„Die Eheschließung einer minderjährigen Österreicherin mit einem 24-jährigen Kunststudenten (Staatsbürger der Republik Kongo) ist mangels hinreichender finanzieller Sicherheit und wegen erhöhter Konfliktsmöglichkeiten mit einem vielfältigen Risiko belastet, für welches weder der Vormund noch das Gericht die Verantwortung übernehmen können, daher keine Ersetzung einer verweigerten Zustimmung.“

Die Originalversion aus 1968 findet sich noch im 1997 digitalisierten Dokument:

Hier die „aktualisierte“ Version von 2013:


Von Redaktion

6 Gedanken zu „Der „Neger“ im österreichischen Recht – damals und heute“
  1. Dia überholte Adaption des Dokuments muss bitte dringen wie folgt aktualisiert und zeitgemäss gegender werden:

    „Die Eheschließung einer oder eines minderjährigen Österreicher oder Österreicherin oder diversem Einwohner der Republik Österreich mit einer / einem 24-jährigen Kunststudenten oder Kunststudentin oder eines diversen Kunststudierenden (Staatsbürger’in bzw. Einwohnenden der Demokratische Republik Kongo) ist mangels hinreichender finanzieller Sicherheit und wegen erhöhter Konfliktsmöglichkeiten mit einem vielfältigen Risiko belastet, für welches weder der Vormund oder die Vormundin bzw. Vormundende noch das Gericht die Verantwortung übernehmen können, daher keine Ersetzung einer verweigerten Zustimmung.“

    Bitte ändern! Danke.

  2. Das das C-Serum in Verdacht steht, nicht nur Zellen von Embryos zu enthalten, sondern diese Zellen überwiegend von schwarzen Embryos sein sollen, könnte sich mittels der verwendeten RNA/DNA Technologie das Negerverhältnis in Österreich bald “geringfügig” ändern.

    1. Wenn man Googel “Vatikan Coronaimpfung Moral” eingibt lässt sich ein Artikel öffnen
      vom VATIKAN in dem erklärt wird dass obwohl Zellen von abgetriebenen Föten verwendet
      werden, der Impfstoff trotzdem moralisch vertrebar ist für den Vatikan!

  3. Circa 1990 machte ich zusammen mit einem Bekannten den Bonner Standesbeamten darauf aufmerksam, daß die geplante Heirat eine Hausmeisters im Dienste von Joschka Fischer mit seiner “Schwarzen Perle” gar nicht möglich ist. Die Dame war nämlich bereits offiziell mit 3 Männern verheiratet und hatte 7 eigene Kinder. Immerhin befragte der Bonner Standesbeamte die “Braut”. Und die bestätigte stolz den Sachverhalt. “Schon 3 Men in Afrika u jetzt 4 Man in Dosch. Un 7 Kids in Afrika u next month cum 8 Kids in Dosch” Als auch noch der Deutsche Hausmeister den Sachverhalt bestätigte, erteilte der Bonner Standesbeamte mir und meinem Bekannten Hausverbot! Dann wurde geheiratet!

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