Armin Laschet (CDU) ist im Aachener Stadtgebiet mit 97 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h geblitzt worden. Gegen die Strafe legte er freilich dennoch Einspruch ein, denn er habe sich angeblich ja verfolgt gefühlt.
Polizei erkennt keinen Ansatzpunkt
Der CDU-Politiker Armin Laschet ist also innerstädtisch mit 97 km/h geblitzt worden. Ereignet hatte sich der Fall allerdings bereits im Juli 2024, wie auch die Bild berichtet hatte.
Bereits am Tag nach dem Vorfall soll sich Laschet offenbar bei der Polizei gemeldet und über den Vorfall berichtet haben. Dabei nutzte eine allerdings eine bemerkenswerte Rechtfertigung.
Er argumentierte, dass das hohe Tempo aus einer Verfolgungssituation heraus entstanden sei. Laschet habe angeblich unbekannte Männer ein Fahrzeug besteigen sehen, welches ihm für nicht unwesentliche Zeit hinterhergefahren sein soll. Dadurch habe er sich verfolgt gefühlt, so Laschets Argumentation.
Er habe sich ernsthafte Sorgen gemacht und an einer Ampel versucht, möglichen Verfolgern zu entkommen. Dafür habe er offenbar eine fast doppelt so hohe Geschwindigkeit wie erlaubt in Kauf genommen. Durch sein Tempo sei, nach Laschets Einschätzung jedenfalls niemand gefährdet gewesen. Als Grund für die Angst hatte der CDU-Politiker auf die vielen Morddrohungen, die er erhalten würde, verwiesen.
Die Polizei fand jedoch nach Prüfung von Laschets Geschichte keinerlei Ansatzpunkte für eine Verfolgung durch andere Personen und entschied sich daher gegen ein strafrechtliches Verfahren gegen angebliche Verfolger.
Konsequenzen für Laschet
Laschet wurde somit zur Rechenschaft gezogen. Der ehemalige CDU-Kanzlerkandidat musste als Konsequenz neben zwei Punkten in Flensburg seinen Führerschein für einen Monat abgeben und ein Bußgeld von mehr als 400 Euro zahlen. Eine Strafe, die Laschet, nach Angaben der Bild allerdings nicht akzeptieren wollte. Er legte über seinen Anwalt Einspruch gegen die Strafe ein und verweigerte die Zahlung. Erst als das zuständige Amtsgericht in Aachen für den 16. Mai eine Gerichtsverhandlung ansetzte, zog Laschets Anwalt den Einspruch zurück.
Laschet, dem Ambitionen auf einen Ministerposten in der neuen Regierung nachgesagt werden, äußerte sich gegenüber der Bild zu dem Vorfall, „nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbuße. Haken dran.“
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Verfolgungswahn läßt sich behandeln…..
Nur dürfte Luschet bis zur Heilung nicht mehr Auto fahren.
Wusste gar nicht dass die deutschen Michels heute Armin und Nenzy heißen, fehlt nur noch das Michel Käppi. Aber sie zeigen schon das worüber sie sich sonst selbst so sehr aufregen: das Bild des hässlich-depperten-humorlosen Deutschen….also genau das was sie früher ihren Freunden im Geiste, jenen „Natsis“ so gerne unterstellt hatten. Einfach großartig das so vorgeführt zu bekommen 🙂
Und der Verfolger wurde dabei nicht erwischt…? Wie plump lügt der da eigentlich…
Vortäuschung einer Straftat zählt selbst als Straftat. Wird schon gegen Lachet ermittelt?
Haha hat er kein Anrecht auf Fahrer und Leibwache mehr oder was war da los wenn er alleine unterwegs sein muss? Durchaus ungewöhnlich
Wer solche Politiker, mit solchen Ausreden noch Ernst nimmt, sollte unbedingt aus dem Verkehr gezogen werden. Dazu eine Einwesung ins Arbeitslager, damit das Hirn mal richtig durch gelüftet wird!
„nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbuße. Haken dran.“
Richtigstellung:
„nachdem der skrupellose Verkehrsverbrecher Laschet mit seiner Lügengeschichte nicht punkten konnte, zahlen die BRD-Idioten nicht nur das Tatfahrzeug incl. der Betriebsmittel zum herbeiführen der Tat, sondern auch die sog. Geldbuße zum Vorteil des Täters“. Ein „Haken“ wäre hier ganz wo anderst „dran“ zu machen.
Generell sollte bei solch einem gemeingefährlichem Verhalten die „Buße“ immer in fünffacher Höhe der Tagessätze und nur durch Isolationshaft vollstreckt werden. Das hätte bereits dem Bay. Totraser Wiesheu sehr gut getan.
Mit freundlichen Grüßen – juergen_k_krebs@web.de
moin
das ist dann wohl eine lasche ausrede!
mfg
So alte Kamellen, die Sache ist bereits 1 rd. Jahr her und es stellt sich dabei die berechtigte FRAGE: „Was soll damit erreicht werden“ ? (Ich bin kein CDU-Anhänger)
Für mich ist ein Bild der „Landesvertretung Bayern“ in Berlin viel wichtiger: Was soll da die dritte Fahne am Gebäude bewirken (Bund, Bayern, Ukraine ?). Gehört die UKRAINE zu BAYERN ?