An die Tausend Islamisten werden von den Kurden im Nordosten Syriens festgehalten, darunter rund 20 aus der Schweiz. Der Bundesrat strebt die Verurteilung im Tatortstaat an. Eine Rückkehr kann die Schweiz den Dschihad-Reisenden jedoch nicht verweigert.
Die kurdische Miliz hält im Nordosten Syriens rund Tausend islamistische Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) fest. Etwa zwanzig von ihnen stammen nach Angaben des „Tagblatt“ aus der Schweiz.
„Ich bin wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter dafür, dass wir IS-Kämpfer nicht zurücknehmen. Aber wenn es trotzdem welche gibt, die hier sind, dann müssen sie die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.“
Er fordert:
„Es kann nicht sein, dass diese Leute in den Genuss von Kuscheljustiz kommen, nicht einmal ins Gefängnis müssen und bei uns sogar noch therapiert werden. Sie zogen in den Krieg, also ist auf sie Kriegsrecht anzuwenden.“
Dem Blatt zufolge legte der Schweizer Bundesrat auf Antrag der Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) seine Taktik für „terroristisch motivierten Reisende“, wie sie offiziell genannt werden, fest.
Die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bevölkerung sind das oberste Ziel, dass sich die Landesregierung am Freitag gestellt hat, schreibt die „NZZ“. Individualinteressen seien damit zweitrangig. Aus diesem Grund werde die Schweiz die unkontrollierte Einreise von Islamisten mit allen ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen verhindern, heißt es.
Gesetzlich ist es nicht möglich einem islamistischen Terrorist die Rückkehr in die Schweiz zu verweigern. Allerdings werden sich die Schweizer Behörden der Zeitung zufolge auch nicht aktiv um eine Rückkehr erwachsener Dschihad-Reisender bemühen. Hingegen werde für Minderjährige geprüft, ob eine aktive Rückkehr dem Kindeswohl entspricht.