Von Elmar Forster
Zum wiederholten Male wendet sich die ungarische Regierung mit einer Volksbefragung, einer sogenannten Nationalen Konsultation), an seine Bürger (Befragungsschluss: 25. August 2021)
Dabei geht es u.a.:
- Erhöhung des Mindestlohns (auf 200.000.- HUF = 575.- EUR)
- Moratorium für Bankenkredite
- Einkommenssteuer-Rückerstattung für einkommensschwache Familien (bei einem BIP-Wachstum von 5,5% im Jahre 2021)
- Illegale Migration
- das Anti-Pädophilen-Gesetz sowie Georg Soros, der – laut Regierung – hinter den internationalen heftigen Angriffen gegen die ungarische Regierung und das Gesetz stehen soll.
- Interessant auch die Frage: Ob bei einem EU-Rechtstaatsverfahren (um „dem ungarischen Volk seinen Willen aufzuzwingen“) dieses die Herausforderung annehmen oder nachgeben solle.
Nationale Konsultationen – Ein Dorn im Auge der EU-Eliten
Das von der Orban-Regierung (nach seinem 2/3-Wahlsieg) im Jahre 2010 eingeführte direkt-demokratische Instrument war den linken EU-Eliten freilich seit jeher ein Dorn im Auge – und wird deshalb beflissentlich diskreditiert: „Bürgerbefragung als Propagandamittel“ (Friedrich-Naumann-Stiftung) oder „Manipulation und Scheinteilnahme“ (Friedrich-Ebert-Stiftung Budapest)
Quelle: Fisch+Fleisch
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Gut, dass Orban sein Volk in diesen wichtigen Fragen entscheiden lässt. Volksbefragung in Deutschland – unmöglich. Hier wird das Volk für dumm und unfähig gehalten, über sein Schicksal selbst zu bestimmen.